Zollkostenverordnung - ZollKostV | § 7 Lagerkosten
Zollkostenverordnung - ZollKostV | § 7 Lagerkosten
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Zollkostenverordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Für die Lagerung von Nichtunionswaren durch die Zollstelle wird eine Verwahrungsgebühr erhoben. Sie beträgt pro Tag:
- 1.
für Post- und Kuriersendungen bis 20 Kilogramm je Packstück 0,50 Euro, - 2.
für andere Stückgüter 0,50 Euro für jede angefangenen 50 Kilogramm, - 3.
für andere Sendungen 0,15 Euro für jede angefangenen 100 Kilogramm, mindestens jedoch 6 Euro.
(2) Gebühren werden nicht erhoben:
- 1.
für den Tag der Gestellung der Ware, - 2.
für den Tag, an dem die Zollanmeldung angenommen worden ist, und - 3.
für die darauf folgenden Tage bis zu dem Tag, an dem die Waren dem Anmelder überlassen werden, wenn sich die Überlassung nicht aus Gründen verzögert, die dem Anmelder zuzurechnen sind, oder die Verzögerung durch eine kostenpflichtige Untersuchung veranlasst ist.
(3) Werden die Nichtunionswaren von der Zollstelle einem anderen in Verwahrung gegeben, so werden die hierdurch entstandenen Auslagen erhoben.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 20/02/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. Juni 2016 4 K 23/14 aufgehoben.
published on 09/06/2016 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Verwahrungsgebühren für nicht zustellbare Postsendungen.
2
Die Klägerin, eine Universalpostdienstleisterin, befördert u. a. im Inland Postsendungen aus Nicht-EU-Ländern, die bei drittlä
published on 20/06/2011 00:00
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) befördert Postsendungen. Gestellungspflichtige Sendungen aus Drittländern, die sie nicht selbst zu einem Z
published on 22/02/2011 00:00
Tatbestand
1
I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) befördert Postsendungen. Gestellungspflichtige Sendungen aus Drittländern meldet sie in der
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.