Zollkostenverordnung - ZollKostV | § 10 Verbundener Kostenbescheid

Die Zollbehörde kann die in einem Monat für einen Kostenschuldner entstandenen Kosten zu einem Kostenbescheid verbinden, soweit der auf die einzelne kostenpflichtige Amtshandlung entfallende Betrag einen Wert von 5 Euro erreicht.

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Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Juni 2016 - 4 K 23/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Verwahrungsgebühren für nicht zustellbare Postsendungen. 2 Die Klägerin, eine Universalpostdienstleisterin, befördert u. a. im Inland Postsendungen aus Nicht-EU-Ländern, die bei drittlä