Zollkostenverordnung - ZollKostV | § 11 Absehen von der Kostenerhebung
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Zollkostenverordnung Inhaltsverzeichnis
Von der Erhebung der Kosten ist abzusehen, wenn diese im Einzelfall weniger als 5 Euro betragen.
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published on 09/06/2016 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Verwahrungsgebühren für nicht zustellbare Postsendungen.
2
Die Klägerin, eine Universalpostdienstleisterin, befördert u. a. im Inland Postsendungen aus Nicht-EU-Ländern, die bei drittlä
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