Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 130 Entscheidung über Gesamtverträge

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Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis

Das Oberlandesgericht setzt den Inhalt der Gesamtverträge, insbesondere Art und Höhe der Vergütung, nach billigem Ermessen fest. Die Festsetzung ersetzt die entsprechende Vereinbarung der Beteiligten. Die Festsetzung eines Vertrags ist nur mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres an möglich, in dem der Antrag bei der Schiedsstelle gestellt wird.

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published on 06/04/2017 00:00

Tenor 1. Die Widerklage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zutragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufi
published on 25/02/2019 00:00

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. Oktober 2016 wird abgeändert. II. Der Bescheid des Deutschen Patent- und Markenamts vom 20. März 2015 in Nr. 1 und diesbezüglich auch der Widerspruchsbescheid vom 26. Ok
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