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§ 445aAmtlich · § 5 UrhG

Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

Zeitreise: 24.07.2026

Abweichend von § 422 sind 1. die §§ 54a, 61, 62, 64, 67, 79, 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2019 nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes, 2. die §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2020 nach Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes und 3. die §§ 67 und 126 ab dem 1. August 2021 nach Artikel 7 Absatz 3anzuwenden.

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