Handelsgesetzbuch (HGB) : Landesrecht
Handelsgesetzbuch (HGB) : Landesrecht
Handelsgesetzbuch: Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, Steuerrecht
Erstes Buch
Handelsstand
Handelsstand
Zweites Buch
Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
Drittes Buch
Handelsbücher
Handelsbücher
Erster Abschnitt
Vorschriften für alle Kaufleute
Vorschriften für alle Kaufleute
Erster Unterabschnitt
Buchführung. Inventar
Buchführung. Inventar
Zweiter Unterabschnitt
Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
Dritter Unterabschnitt
Aufbewahrung und Vorlage
Aufbewahrung und Vorlage
Vierter Unterabschnitt
Landesrecht
Landesrecht
§ 262 (weggefallen)
§ 263 Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften
Unberührt bleiben bei Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer Gemeinde, eines Gemeindeverbands oder eines Zweckverbands landesrechtliche Vorschriften, die von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichen.
Zweiter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Dritter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
Fünfter Abschnitt
Privates Rechnungslegungsgremium. Rechnungslegungsbeirat
Privates Rechnungslegungsgremium. Rechnungslegungsbeirat
Viertes Buch
Handelsgeschäfte
Handelsgeschäfte
Fünftes Buch
Seehandel
Seehandel