Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

(1) Die Kartellbehörde kann Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen verpflichten, eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union abzustellen.

(2) Sie kann ihnen hierzu alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen verhaltensorientierter oder struktureller Art vorschreiben, die gegenüber der festgestellten Zuwiderhandlung verhältnismäßig und für eine wirksame Abstellung der Zuwiderhandlung erforderlich sind. Abhilfemaßnahmen struktureller Art können nur in Ermangelung einer verhaltensorientierten Abhilfemaßnahme von gleicher Wirksamkeit festgelegt werden, oder wenn letztere im Vergleich zu Abhilfemaßnahmen struktureller Art mit einer größeren Belastung für die beteiligten Unternehmen verbunden wäre.

(2a) In der Abstellungsverfügung kann die Kartellbehörde eine Rückerstattung der aus dem kartellrechtswidrigen Verhalten erwirtschafteten Vorteile anordnen. Die in den erwirtschafteten Vorteilen enthaltenen Zinsvorteile können geschätzt werden. Nach Ablauf der in der Abstellungsverfügung bestimmten Frist für die Rückerstattung sind die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Vorteile entsprechend § 288 Absatz 1 Satz 2 und § 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.

(3) Soweit ein berechtigtes Interesse besteht, kann die Kartellbehörde auch eine Zuwiderhandlung feststellen, nachdem diese beendet ist.

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Verwaltungsrecht: Zur Akteneinsicht zwecks Vorbereitung eines Kartellschadensersatzprozesses

20.10.2015

Sinn und Zweck des § 32b GWB schließen die Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten zur Vorbereitung einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage nicht aus.
Verwaltungsrecht

Wettbewerbsrecht: Zur Ermittlung eines Höchstpreises für Lieferung von Trinkwasser

24.09.2015

Bei der Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises für die Lieferung von Trinkwasser können die Grundsätze der Strom-und der Gasnetzentgeltverordnung nur teilweise herangezogen werden.
Allgemeines

Kartellrecht: Zur Einstellung eines Internetvertriebs für Glücksspiele

05.12.2013

Die Ordnungsbehörde eines Bundeslandes handelt auch dann nicht als Unternehmen, wenn das Bundesland Alleingesellschafter des Erlaubnisinhabers ist.
Allgemeines

Franchiserecht: Verpflichtung, sortimentstypische Ware allein vom Franchisegeber zu beziehen, stellt keine unbillige Behinderung dar

03.02.2009

auch nicht, wenn Franchisegeber die von seinem Lieferanten gewährten Rabatte o.ä. nicht an die Franchisenehmer weitergibt-BGH vom 11.11.08-Az:KVR 17/08

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 81 Bußgeldtatbestände


(1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2008 (ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 47) verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen Artikel 101 A

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 73 Zulässigkeit, Zuständigkeit


(1) Gegen Verfügungen der Kartellbehörde ist die Beschwerde zulässig. Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (2) Die Beschwerde steht den am Verfahren vor der Kartellbehörde Beteiligten im Sinne des § 54 Absatz 2 und 3

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 76 Beschwerdeentscheidung


(1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluss darf nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnte

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung


(1) Verfügungen der Kartellbehörde sind zu begründen und mit einer Belehrung über das zulässige Rechtsmittel den Beteiligten nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes zuzustellen. § 5 Absatz 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes und § 1
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden


#BJNR001950896BJNE028103377 (1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, betr

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 289 Zinseszinsverbot


Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten. Das Recht des Gläubigers auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens bleibt unberührt.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. März 2008 - KVZ 55/07

bei uns veröffentlicht am 04.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 55/07 vom 4. März 2008 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Dr. Raum, Prof. Dr. Meier-Beck, Dr. S

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - KVR 54/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 54/11 Verkündet am: 6. November 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - KVR 17/04

bei uns veröffentlicht am 28.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 17/04 Verkündet am: 28. Juni 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Stadtwerke Mainz GWB § 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2002 - KVR 15/01

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 15/01 vom 9. Juli 2002 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 9. Juli 2002 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Prof.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2007 - KVR 31/06

bei uns veröffentlicht am 08.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 31/06 vom 8. Mai 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Lotto im Internet GWB § 65 Abs. 3, §§ 69, 76 Abs. 5 Im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2002 - KVR 15/01

bei uns veröffentlicht am 24.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 15/01 Verkündet am: 24. September 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Fährhafen Puttgarden G

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2002 - KVR 8/01

bei uns veröffentlicht am 24.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 8/01 Verkündet am: 24. September 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Konditionenanpassung G

Bundesgerichtshof Urteil, 06. März 2001 - KZR 37/99

bei uns veröffentlicht am 06.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 37/99 Verkündet am: 6. März 2001 Walz, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Kabe

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2001 - KVR 20/00

bei uns veröffentlicht am 06.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 20/00 vom 6. März 2001 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch und die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goette, Ball un

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2001 - KVR 12/99

bei uns veröffentlicht am 08.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 12/99 Verkündet am: 8. Mai 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Ost-Fleisch GWB §§ 1, 3

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2001 - KVZ 23/00

bei uns veröffentlicht am 08.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 23/00 vom 8. Mai 2001 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 8. Mai 2001 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch, die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goet

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2013 - KZR 62/11

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 62/11 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2004 - KVZ 7/03

bei uns veröffentlicht am 23.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 7/03 vom 23. November 2004 in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. November 2004 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ba

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 25/01

bei uns veröffentlicht am 18.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die münd

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 24/01

bei uns veröffentlicht am 18.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 24/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Verbundnetz I

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2006 - KVR 11/06

bei uns veröffentlicht am 17.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 11/06 vom 17. August 2006 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Soda-Club GWB § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 3 Satz 3; EG Art. 82 a) Besteht die begründete Annahme, dass die

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2000 - KZR 15/98

bei uns veröffentlicht am 14.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 15/98 Verkündet am: 14. März 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ---------

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2006 - KVR 38/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 38/05 Verkündet am: 7. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2006 - KVR 37/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 37/05 Verkündet am: 7. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja __________________ pep

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - KVR 51/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 51/11 Verkündet am: 15. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Wa

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2012 - KVR 7/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 7/12 Verkündet am: 11. Dezember 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2018 - KVR 64/17

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts wird der Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das B

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2018 - KVR 38/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 teilweise aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - KVR 3/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts wird der Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. November 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - KVZ 41/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. April 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2017 - KVR 57/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen zu 1 gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2016 - KVZ 1/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde wird die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. November 2015 zugelassen, soweit das Beschwerdeg

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2016 - KZR 25/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. April 2014 aufgehoben.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Nov. 2015 - VI-Kart 6/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor                             I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Bundeskartellamts (B2 – 58/09) vom 3. Juli 2014 wegen nachträglicher Feststellung einer Zuwiderhandlung nach § 32 Abs. 3 GWB aufgehoben. II. Das Bun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Sept. 2015 - VI-Kart 3/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Der Antrag der Betroffenen, ihr wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. Februar 2015 - B 1 - 62/13 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-2 Kart 1/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Der Antrag der Beteiligten vom 12.03.2015, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 28.01.2015, B 8 – 175/11, anzuordnen, wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2A. 3Die Beteiligte ist ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2015 - KVR 55/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS K V R 5 5 / 1 4 Verkündet am: 14. Juli 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Kartellverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2015 - KVR 77/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS K V R 7 7 / 1 3 Verkündet am 14. Juli 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Kartellverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: j

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 332/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 313/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 348/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die we

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. März 2015 - VI Kart 7/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Der Antrag des Antragstellers vom 29.07.2014 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten we

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Jan. 2015 - VI - Kart 1/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor . Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 20. Dezember 2013 (Az.: B9 – 66/10) wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerdeführerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Sie hat überdi

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Sept. 2014 - VI Kart 1/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor I.               Die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. Dezember 2012 (Az.: B7 – 22/07) werden als unzulässig verworfen. II.              Die Beschwerdeführerinnen haben die Gerichtkosten de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 3/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Feb. 2014 - VI-2 Kart 4/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 08. Juni 2012 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 04. Juni 2012, Aktenzeichen B 8 - 40/10, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellam

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Juni 2008 - 15 Verg 3/08

bei uns veröffentlicht am 13.06.2008

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe vom 07. März 2008 - 1 VK 1/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kost

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2007 - L 11 KR 6157/06

bei uns veröffentlicht am 10.07.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 06. November 2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Juli 2006 - 201 Kart 1/06

bei uns veröffentlicht am 19.07.2006

Tenor Der Antrag der Antragstellerin vom 12.06.2006 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde vom 24.05.2006 gegen die Auskunftsverfügung des Antragsgegners vom 02.05.2006, Az. 1-4452.87/380, wird zurückgewiesen. G

Landgericht Heilbronn Urteil, 19. Jan. 2006 - 6 S 16/05

bei uns veröffentlicht am 19.01.2006

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 15. April 2005 -Az.: 15 C 4394/04 -abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. 3. D

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Feb. 2005 - 2 U 83/04

bei uns veröffentlicht am 17.02.2005

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 10.02.2004 wird z u r ü c k g e w i e s e n. 2. Die Klägerin trägt die

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Feb. 2005 - 2 U 84/04

bei uns veröffentlicht am 17.02.2005

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 10.02.2004 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin tr

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Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten. Das Recht des Gläubigers auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens bleibt unberührt.