Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 8 Inhalt der Anmeldung

(1) Der Anmeldung müssen beigefügt sein:

1.
der Gesellschaftsvertrag und im Fall des § 2 Abs. 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden,
2.
die Legitimation der Geschäftsführer, sofern dieselben nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt sind,
3.
eine von den Anmeldenden unterschriebene oder mit den qualifizierten elektronischen Signaturen der Anmeldenden versehene Liste der Gesellschafter nach den Vorgaben des § 40,
4.
im Fall des § 5 Abs. 4 die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind, und der Sachgründungsbericht,
5.
wenn Sacheinlagen vereinbart sind, Unterlagen darüber, daß der Wert der Sacheinlagen den Nennbetrag der dafür übernommenen Geschäftsanteile erreicht.
6.
(weggefallen)

(2) In der Anmeldung ist die Versicherung abzugeben, daß die in § 7 Abs. 2 und 3 bezeichneten Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und daß der Gegenstand der Leistungen sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet. Das Gericht kann bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Versicherung Nachweise wie insbesondere die Vorlage von Einzahlungsbelegen eines in der Europäischen Union niedergelassenen Finanzinstituts oder Zahlungsdienstleisters verlangen.

(3) In der Anmeldung haben die Geschäftsführer zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 und 4 entgegenstehen, und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. Die Belehrung nach § 53 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes kann schriftlich vorgenommen werden; sie kann auch durch einen Notar oder einen im Ausland bestellten Notar, durch einen Vertreter eines vergleichbaren rechtsberatenden Berufs oder einen Konsularbeamten erfolgen.

(4) In der Anmeldung sind ferner anzugeben:

1.
eine inländische Geschäftsanschrift,
2.
Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer.

(5) Für die Einreichung von Unterlagen nach diesem Gesetz gilt § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

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Gesellschaftsrecht: Zur Eintragungsfähigkeit der Einzelvertretungsmacht eines "directors"

11.06.2015

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Gesellschaftsrecht: Zur Ablehnung einer mit Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste

09.04.2015

Ein Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in der Gesellschafterliste.

GmbH: Prokura berechtigt nicht zur Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister

30.10.2014

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Gesellschaftsrecht: Zur Fortsetzung einer aufgelösten GmbH im Insolvenzverfahren

31.07.2014

Nach der Schlussverteilung ist eine Fortsetzung der nach § 60 I Nr. 4 GmbHG aufgelösten Gesellschaft ausgeschlossen.

Gesellschaftsrecht: Zur wirtschaftlichen Neugründung während Liquidation

14.03.2014

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Gesellschaftsrecht: Zur unzulässigen Ablehnung einer durch ausländischen Notar vorgenommenen Beurkundung

21.02.2014

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GmbH: Versicherung des GmbH-Geschäftsführers bei der Bestellung

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GmbH: Zur Haftung bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft

30.08.2012

zu den Voraussetzungen einer Handelndenhaftung gemäß § 11 Abs.2 GmbHG-BGH vom 12.07.11-Az:II ZR 71/11

Kapitalmarktrecht: Anlage- und Vermögensberatung in der Bezeichnung des Unternehmensgegenstands

20.08.2012

kein Negativtest bei ausdrücklich eingeschränkter Formulierung des Unternehmensgegenstands erforderlich-OLG München vom 21.05.12-Az:31 Wx 164/12
allgemein

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zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

GmbHG-Einführungsgesetz - EGGmbHG | § 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen


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wird zitiert von 5 anderen §§ im .

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 7 Anmeldung der Gesellschaft


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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 24/10 vom 7. Juni 2011 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 39 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. März 2011 - II ZB 6/10

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Mai 2016 - 27 W 27/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten vom 10.02.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 27.01.2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1 (nicht rechtskräftig;

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Jan. 2016 - 27 W 2/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten vom 04.12.2015 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Essen vom 03.12.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 14.12.2015, aufgehoben. Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt (§ 36 Abs. 3 GNotK

Bundessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - B 12 KR 10/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2014 und des Sozialgerichts Gießen vom 4. Juni 2013 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Mai 2015 - 27 W 51/15

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 17.04.2015 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Essen vom 14.04.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 21.04.2015, aufgehoben. Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt (§ 36 Abs. 3 GNotK

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. März 2015 - L 5 KR 91/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 32.489,09 Euro festgesetzt. 1Tatbest

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2015 - II ZB 17/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I I Z B 1 7 / 1 4 vom 24. Februar 2015 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 16 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 1 Das Registergericht darf die Aufnahme einer mit einem Tes

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2015 - II ZB 12/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Schleswig vom 17. April 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Nov. 2014 - I-3 Wx 152/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Beide Beschwerden werden zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit zwei Schreiben vom 16. Mai 2013 gab das Registergericht den Beteiligten zu 1. und 2. auf, innerhalb eines Monats die geänderte Geschäftsanschrift der betroffenen Gesellschaft zu

Referenzen

(1) Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. (1a) Die Gesellschaft kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat...
(1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene oder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Liste der...
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen. (3) Die...
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen. (3) Die...
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen. (3) Die...
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen. (3) Die...
(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des...
(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des...
(1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer kann nicht sein, wer1.als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten...
(1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer kann nicht sein, wer1.als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten...
(1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer kann nicht sein, wer1.als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten...
(1) Verurteilte dürfen sich als unbestraft bezeichnen und brauchen den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung 1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder2...
(1) Verurteilte dürfen sich als unbestraft bezeichnen und brauchen den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung 1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder2...
(1) Verurteilte dürfen sich als unbestraft bezeichnen und brauchen den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung 1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder2...
(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht...
(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht...
(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht...
(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht...
(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht...
(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht...