Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 4a Sitz der Gesellschaft

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Inhaltsverzeichnis

Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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07/02/2018 10:11

Der BGH hat entschieden, dass für die internationale Zuständigkeit aufgrund Satzungssitzes der Registerseintrag genügt. Eine Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit am Ort des Satzungssitzes ist nicht erforderlich – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz Berlin
13/06/2014 09:12

Die vom EuGH im Rahmen der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den europäischen Raum, sodass sich die Frage stellt nach welchem Recht sich die Möglichkeit einer rechtsformwahrenden Gesellschaftsverlegung beurteilt, wenn jenes
21/02/2014 15:55

Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste nicht schon deshalb zurückweisen, weil sie von einem Notar mit Sitz in Basel/Schweiz eingereicht worden ist.
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published on 17/12/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 6/13 vom 17. Dezember 2013 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG §§ 16, 40 a) Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterlist
published on 27/10/2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 158/06 Verkündet am: 27. Oktober 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR
published on 03/03/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 24/04 vom 3. März 2005 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Zweigniederlassung ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Beauftragt eine am Ort ihrer Zweigniederlassung verklagt
published on 07/12/2015 00:00

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 24. September 2015 - S 6 R 394/14 - wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen den Beschluss der Kammer vom 2
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