Buchpreisbindungsgesetz - BuchPrG | § 1 Zweck des Gesetzes

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Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.

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published on 23/07/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 8 3 / 1 4 Verkündet am: 23. Juli 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 29/03/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/17 Verkündet am: 29. März 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 21/07/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 127/15 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 11/11/2010 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 05.03.2010 (11 O 60/09 KfH) wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, es im geschäft
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