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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 17.07.2025§ 2 ›

Das Gesetz regelt 1. den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung, 2. die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut, 3. das Inverkehrbringen von Kulturgut, 4. die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes, 5. die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und 6. die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.

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