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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Zweck des Gesetzes

Zeitreise: 25.11.2025

Dieses Gesetz dient der Durchführung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1542. Um diese Ziele zu erreichen, soll das Gesetz das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.

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