Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 119 Zuständigkeit
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 119 Zuständigkeit
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Bundesrechtsanwaltsordnung Inhaltsverzeichnis
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Anwaltsgericht seinen Sitz hat (§ 119 Abs. 2), nimmt in den Verfahren vor dem Anwaltsgericht die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 09/05/2014 00:00
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin vom 10.02.2014, gerichtet auf aufschiebende Wirkung des mit Urteil des Anwaltsgerichts Köln vom 16.05.2012 verhängten Vertretungsverbotes, wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen; Gerichtskosten werden nich
published on 28/04/2014 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2013 - 3 K 2243/13 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gründe
1 Die Beschwerde des Klägers gegen den Ve
published on 26/07/2012 00:00
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.01.2011 - 1 K 1638/10 - wird aufgehoben.Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.Der Rechtsstreit wird an den Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen.Die Kostenentscheidung bleibt der En
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.