Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
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Bundesrechtsanwaltsordnung Inhaltsverzeichnis
Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Martin Riemer
Fachanwalt für
Medizinrecht, VersicherungsrechtAreas of lawArbeitsrecht, Grundstücksrecht, Kaufrecht, Medizinrecht, Zivilprozessrecht, Versicherungsrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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12/03/2017 10:49
Zur Orientierung im anwaltlichen Berufsrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Rechtsanwalt muß im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei oder die Beistandschaft übernehmen, 1. wenn er der Partei auf Grund des § 121 der Zivilprozeßordnung, des § 4a Abs. 2 der Insolvenzordnung oder auf Grund anderer gesetzli
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 03/04/2018 00:00
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
Gründe
published on 24/02/2016 00:00
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2015 wird abgelehnt.
published on 29/05/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren B
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