§ 142Amtlich · § 5 UrhG
Beschwerde
Zeitreise: 22.12.2025
Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.
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