Bundeskriminalamtgesetz - BKAG 2018 | § 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe

Das Bundeskriminalamt kann Telefonanrufe aufzeichnen, die über Rufnummern eingehen, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden

1.
für die Entgegennahme sachdienlicher Hinweise im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 4 bis 8 oder
2.
im Hinblick auf ein bestimmtes Ereignis,
soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die Aufzeichnungen sind sofort und spurenlos zu löschen, sobald sie nicht mehr zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, spätestens jedoch nach 30 Tagen, es sei denn, sie werden im Einzelfall zur Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 4 bis 6 benötigt.

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StPO: Zur Urteilsdarlegungen bei DNA-Vergleichsgutachten

17.07.2014

Zur Nachvollziehbarkeit der Berechnung bei DNA-Vergleichsuntersuchungen sind keine Ausführungen zur genetischen Unabhängigkeit der Merkmalsysteme im Urteil erforderlich.
Allgemeines

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - IV AR (VZ) 3/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 3/16 vom 21. Juni 2017 in dem Verfahren ECLI:DE:BGH:2017:210617BIVAR.VZ.3.16.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende RichterinMayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Ri

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2014 - 4 StR 439/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 439/13 vom 5. Juni 2014 BGHSt: nein BGHR: ja (nur III.) Nachschlagewerk: ja (nur III.) Veröffentlichung: ja (nur III.) ––––––––––––––––––––––––––- StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Nach dem

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 21. Mai 2013 - 5 K 969/12.NW

bei uns veröffentlicht am 21.05.2013

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird – unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Juni 2012 und des Widerspruchsbescheids vom 11. Oktober 2012 – verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Anzeige vom 19. Oktober 2011 erhobenen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Juni 2010 - 6 C 5/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahr 1987 geborene Kläger begehrt die Löschung von personenbezogenen Daten aus der Datei "Gewalttäter Sport", die in das polizeiliche Informationssys

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. Apr. 2010 - 3 K 2309/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Tenor Der Bescheid des Landeskriminalamtes vom 28.04.2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 19.08.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, sämtliche von ihm über den Kläger in der Datei Gewalttäter Sport gespeicherten Daten

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. Apr. 2010 - 3 K 2956/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Tenor Der Bescheid des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 25.06.2009 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, sämtliche von ihm über den Kläger in der Datei Gewalttäter Sport gespeicherten Daten zu löschen. Der Bek

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. Apr. 2010 - 3 K 1988/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Tenor Der Bescheid des Polizeireviers Karlsruhe-Marktplatz vom 06.03.2008 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 03.08.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, sämtliche von ihm über den Kläger in

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 04. Apr. 2009 - 11 K 1297/09

bei uns veröffentlicht am 04.04.2009

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 03. April 2009 gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 01. April 2009 wird angeordnet.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf EUR 5.000,

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 04. Apr. 2009 - 11 K 1293/09

bei uns veröffentlicht am 04.04.2009

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 03.04.2009 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 03.04.2009 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 04. Sept. 2008 - 1 K 363/08.MZ

bei uns veröffentlicht am 04.09.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Löschung seiner

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2004 - 1 S 2218/03

bei uns veröffentlicht am 07.12.2004

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 9. Juli 2002 - 7 K 1232/01 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand