(1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend.

(2) Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die auf Dauer keiner oder nur einer unbedeutenden Nutzung zugeführt werden können, gilt das Grundstück als unbebaut; als unbedeutend gilt eine Nutzung, wenn die hierfür erzielte Jahresmiete (§ 146 Abs. 2) oder die übliche Miete (§ 146 Abs. 3) weniger als 1 Prozent des nach Absatz 3 anzusetzenden Werts beträgt. Als unbebautes Grundstück gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf Dauer benutzbarer Raum nicht mehr vorhanden ist.

(3) Der Wert eines unbebauten Grundstücks bestimmt sich regelmäßig nach seiner Fläche und dem um 20 Prozent ermäßigten Bodenrichtwert (§ 196 des Baugesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung). Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen. Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt zu ermitteln war. Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten und um 20 Prozent zu ermäßigen.

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Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung

01.10.2010

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Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bewertungsgesetz - BewG | § 138 Feststellung von Grundbesitzwerten


(1) Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt. § 29 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß. (2) Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaft

Bewertungsgesetz - BewG | § 146 Bebaute Grundstücke


(1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke. (2) Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertmind

Bewertungsgesetz - BewG | § 147 Sonderfälle


(1) Läßt sich für bebaute Grundstücke die übliche Miete (§ 146 Abs. 3) nicht ermitteln, bestimmt sich der Wert abweichend von § 146 nach der Summe des Werts des Grund und Bodens und des Werts der Gebäude. Dies gilt insbesondere, wenn die Gebäude zur

Bewertungsgesetz - BewG | § 149 Grundstücke im Zustand der Bebauung


(1) Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude oder Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig sind. Der Zustand der Bebauung beginnt mit den Abgrabungen oder der Einbringung von Baustoffen, die zu
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 196 Bodenrichtwerte


(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bewertungsgesetz - BewG | § 146 Bebaute Grundstücke


(1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke. (2) Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertmind

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2012 - IX ZR 201/10

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 201/10 vom 27. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 27. Se

Landgericht München I Endurteil, 23. März 2018 - 37 O 2194/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor 1. Den Beklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, bei der Beklagten zu 1) zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, unters

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Okt. 2017 - II R 40/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2015  3 K 3248/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 28. Apr. 2017 - 3 K 95/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tatbestand 1 A. Für an eine A-Werft vermietete und auf deren Grundstück ohne (eigenes gegossenes Beton-) Fundament befristet aufgestellte Büro- und Werkstatt-Container ist streitig, ob diese in der Einheitsbewertung gegenüber der Vermieterin für Zw

Bundesfinanzhof Urteil, 15. März 2017 - II R 10/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Dezember 2014 1 K 332/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juli 2016 - II R 28/13

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. April 2013  3 K 2939/10 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - II R 64/08

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 2008  8 K 4809/06 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 22. Okt. 2015 - 3 K 1776/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Der Schenkungsteuerbescheid vom 01.08.2003 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 27.12.2004 und der Einspruchsentscheidung vom 19.04.2012 für den Erwerb aus der Schenkung der Frau R 2 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übri

Finanzgericht Münster Urteil, 12. Aug. 2015 - 3 K 1531/14 F

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist der festzustellende Grundbesitzwert. 3Der Kläger gründete zusammen mit U und C 1997 eine Gesellschaft bürgerl

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. § 8 Absatz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 2049) sowie in allen seitherigen Fassungen ist mit

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. Dez. 2014 - 1 K 332/11

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Abweichend von dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den … für Zwecke der Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung/-übertragung vom … in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom … wird der Grundbesitzwert

Finanzgericht Hamburg Zwischenurteil, 28. Aug. 2014 - 3 K 134/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Gründe 1 I. Zulässigkeit der Klage und Zwischenurteil 2 Im Rahmen der zulässigen Klage entscheidet das Gericht über die im Tenor bezeichneten entscheidungserheblichen Sach- und Rechtsfragen zum Grundbesitz-Bedarfswert des jeweiligen Krankenha

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Dez. 2013 - II R 22/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 I. Die R-GmbH hatte sich im Rahmen der Gründung der vormals als E-GmbH & Co. KG firmierenden Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) durch notariell beurk

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Apr. 2012 - II R 58/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) erhielten mit dem Ableben ihres Vaters am 3. August 2005 eine Beteiligung von 50 % an der U GmbH & Co. KG. Zum

Bundesfinanzhof Urteil, 28. März 2012 - II R 37/10

bei uns veröffentlicht am 28.03.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsnachfolger der am 9. Mai 2004 verstorbenen K. Zum Nachlass gehört eine ehemalige landwirtschaftliche Ho

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 02. März 2011 - II R 23/10

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tatbestand 1 Teil A. Gegenstand der Vorlage (Sachverhalt, Entscheidung des Finanzgerichts --FG-- und Vortrag der Beteiligten)

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 02. Dez. 2010 - 3 V 134/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

Tenor Die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 06. August 2010 wird bis zum Ergehen der für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage erforderlichen Grundbesitzwertfeststellungsbescheide ausgesetzt und ab Fälligkeit der Grunderwerbsteuer

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Nov. 2010 - II B 3/10

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen, sowie sie überhaupt hinreichend dargelegt worden sind, nicht vor.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Aug. 2010 - II R 41/09

bei uns veröffentlicht am 25.08.2010

Tatbestand 1 I. Das Land B brachte mit Wirkung zum 1. Januar 2001 u.a. das Krankenhaus A einschließlich des Grund und Bodens als Sacheinlage in die Klägerin und Revision

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Aug. 2010 - II R 42/09

bei uns veröffentlicht am 25.08.2010

Tatbestand 1 I. Das Land B brachte mit Wirkung zum 1. Januar 2001 u.a. das Krankenhaus A einschließlich des Grund und Bodens als Sacheinlage in die Klägerin und Revision

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2010 - II R 60/08

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Einzelhandelsdiscounterin, errichtete im Jahr 2004 im Erbbaurecht einen Lebensmitt

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2010 - II R 12/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein rechtsfähiger Verein, der in Deutschland lebenden Menschen islamischen Glaubens die Möglichkeit zu ihrer

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 12. Mai 2010 - 1 L 90/06

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 08. Februar 2006 - 3 A 1943/02 - wird abgelehnt. Der Kläger hat auch die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwer

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Mai 2010 - II R 25/09

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erbte von ihrem im August 1999 verstorbenen Ehemann einen Anteil von 1/4 an einer GbR, zu deren Vermögen da

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2010 - VI R 65/08

bei uns veröffentlicht am 11.02.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Änderung der Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) vorgele

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. März 2008 - 13 K 219/03

bei uns veröffentlicht am 05.03.2008

Tatbestand   1 (Überlassen von Datev) 2 Streitig ist die Höhe des für die Schenkungsteuer festgestellten Grundbesitzwertes. 3 Der Ehemann der Klägerin war Eigentümer des im Grundbuch von X, Heft xxxx eingetragenen bebauten Grund

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Juli 2006 - 8 K 377/03

bei uns veröffentlicht am 27.07.2006

Tatbestand   1  Streitig ist die Höhe des Grundbesitzwertes auf den 01. März 1999 für das bebaute Geschäftsgrundstück ... in ... 2  Die Klägerin (Klin) wurde durch Erbfall vom 01. März 1999 6/10 Miteigentüm

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Mai 2004 - 8 K 175/99

bei uns veröffentlicht am 14.05.2004

Tatbestand   1  (überlassen von DATEV) 2  Streitig ist die Ermittlung des Grundbesitzwerts. 3  Der Onkel des Klägers war der Eigentümer des auf der Gemarkung E. belegenen Grundstücks FlSt.

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(1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke. (2) Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen...
(1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke. (2) Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen...
(1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke. (2) Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen...
(1) Grundstücke, auf die die in § 145 Abs. 1 genannten Merkmale nicht zutreffen, sind bebaute Grundstücke. (2) Der Wert eines bebauten Grundstücks ist das 12,5fache der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen...
(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln...
(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln...