Zum Inlandsvermögen gehören:

1.
das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen;
2.
das inländische Grundvermögen;
3.
das inländische Betriebsvermögen. Als solches gilt das Vermögen, das einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist;
4.
Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Außensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung, am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mindestens zu einem Zehntel unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist;
5.
nicht unter Nummer 3 fallende Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind;
6.
Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nummern 1, 2 und 5 fallen und einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insbesondere an diesen vermietet oder verpachtet sind;
7.
Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, wenn sie durch inländischen Grundbesitz, durch inländische grundstücksgleiche Rechte oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind. Ausgenommen sind Anleihen und Forderungen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind;
8.
Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat;
9.
Nutzungsrechte an einem der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vermögensgegenstände.

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Steuerrecht: Steuerfreibetrag bei Schenkungen unter Gebietsfremden

21.07.2016

Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV stehen einer nationalen Regelung entgegen, wonach bei Schenkungen unter Gebietsfremden die Steuer unter Anwendung eines niedrigeren Steuerfreibetrags berechnet wird.
Steuerrecht

Erbschaftsteuer: Schweizer Erbe genießt denselben Freibetrag wie Erbe in Deutschland

27.01.2014

Ein in der Schweiz ansässiger Erbe ist für ein in Deutschland belegenes Grundstück (beschränkt) erbschaftsteuerpflichtig.
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 2 Persönliche Steuerpflicht


(1) Die Steuerpflicht tritt ein 1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer


(1) Bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer - ausländische Steuer - herangezogen werden, ist in den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 1, sofern nicht die Vor

Vermögensteuergesetz - VStG 1974 | § 2 Beschränkte Steuerpflicht


(1) Beschränkt steuerpflichtig sind 1. natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;2. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren

Vermögensteuergesetz - VStG 1974 | § 4 Bemessungsgrundlage


(1) Der Vermögensteuer unterliegt 1. bei unbeschränkt Steuerpflichtigen das Gesamtvermögen (§§ 114 bis 120 des Bewertungsgesetzes);2. bei beschränkt Steuerpflichtigen das Inlandsvermögen (§ 121 des Bewertungsgesetzes). (2) Der Wert des Gesamtverm
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Außensteuergesetz - AStG | § 1 Berichtigung von Einkünften


(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 53/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  11 K 3629/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 2/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2015  4 K 3636/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2016 - II R 37/13

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 3. Juli 2013  1 K 608/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Europäischer Gerichtshof Urteil, 30. Juni 2016 - C-123/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 30. Juni 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Steuerwesen — Freier Kapitalverkehr — Erbschaftsteuer — Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Ermäßigung der Erbschaftste

Europäischer Gerichtshof Urteil, 08. Juni 2016 - C-479/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 8. Juni 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Kapitalverkehr — Art. 63 AEUV und 65 AEUV — Schenkungsteuer — Schenkung einer im Inland belegenen Immobilie — National

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. Dez. 2015 - 4 K 3636/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26. September 2013 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 25. Oktober 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2014 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zu

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Juli 2014 - 11 K 3629/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor 1. Die gegenüber der Klägerin auf den Erwerb von Todes wegen nach ihrem Ehemann A.V. -- zuletzt im Änderungsbescheid vom 18. Juli 2014 -- erfolgte Festsetzung von Erbschaftsteuer wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagte

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 27. Nov. 2013 - 4 K 689/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Der Erbschaftsteuerbescheid vom 31. Oktober 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Januar 2012 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendi

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 06. Nov. 2013 - 7 K 3551/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die Berücksichtigung von in Frankreich angelegtem Kapitalvermögen und der darauf  erhobenen fran

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juni 2013 - II R 10/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zu 1/4 Miterbin ihrer im April 2000 verstorbenen Großtante ... (E), die ihren Wohnsitz in der Bundesrep

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2013 - 8 K 3100/11

bei uns veröffentlicht am 16.04.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob Zinsen aus der Stundung eines Kaufpreises zwischen Geschwistern dem linearen Abgeltungssteuersatz

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Dez. 2011 - 7 K 1935/10

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Anrechnung der französischen Erbschaftsteuer auf die anteilige deutsche Erbschaftsteuer sowie (hi

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Mai 2011 - II R 51/09

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hatte in den Streitjahren (1994 bis 1996) seinen Wohnsitz in der Schweiz. Im Inland hatte er weder einen Wohnsi

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 06. Juni 2006 - 9 V 14/06

bei uns veröffentlicht am 06.06.2006

Tatbestand   1  I. Streitig ist, ob der beschränkt erbschaftsteuerpflichtigen Antragstellerin (Ast) die Freibeträge nach §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zustehen. 2  Die Ast ist di

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(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie...