Bewertungsgesetz - BewG | § 180 Begriff der bebauten Grundstücke
Bewertungsgesetz - BewG | § 180 Begriff der bebauten Grundstücke
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Bewertungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der fertiggestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
(2) Als Grundstück im Sinne des Absatzes 1 gilt auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden errichtet oder in sonstigen Fällen einem anderen als dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen ist, selbst wenn es wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens geworden ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
20/06/2018 16:28
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsErbschaftsteuer
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published on 27/10/2017 00:00
Tatbestand
A.
1
I. SACHSTAND
2
1. Sachzusammenhang
3
Zu unterscheiden sind hier die Bewertungen von zwei Grundstücken (Wohngrundstück und Garagengrundstück) jeweils zu zwei Stichtagen, nämlich zu den Todestagen erstens des Vaters (20
published on 11/12/2014 00:00
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Alleinerbe der Erblasserin (E), die zwischen dem 26. und 27. Juni 2012 verstorben ist.
published on 16/04/2014 00:00
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26. März 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. November 2013 wird aufgehoben, soweit mehr als 297.090 € Erbschaftsteuer festgesetzt worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten d
published on 19/03/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen
1Tatbestand:
2Die am …2010 verstorbene A, die Erblasserin, war zu einem Anteil von ½ Eigentümerin des Grundbesitzes ….
3Der Grundbesitz war zu
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