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§ 19Amtlich · § 5 UrhG

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Zeitreise: 25.02.2025

Personenbezogene Daten aus einem beruflichen Rehabilitierungsverfahren dürfen auch für andere Verfahren zur Rehabilitierung, Wiedergutmachung oder Gewährung von Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz soweit erforderlich verarbeitet werden.

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