Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 13 Verwaltungsverfahren

(1) In dem Verfahren vor der Rehabilitierungsbehörde sind Zeugen zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. § 65 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.

(2) Die Angaben des Antragstellers, die sich auf die Rechtsstaatswidrigkeit einer Maßnahme im Sinne des § 1 oder § 1a beziehen, können, wenn Beweismittel nicht vorhanden oder nicht zu beschaffen oder ohne Verschulden des Antragstellers oder desjenigen, von dem er seine Rechte herleitet, verlorengegangen sind, der Entscheidung zugrunde gelegt werden, soweit sie glaubhaft erscheinen. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann die Rehabilitierungsbehörde vom Antragsteller die Versicherung an Eides Statt gemäß § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verlangen.

(3) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten bis zum Erlaß entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes.

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Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 27 Versicherung an Eides statt


(1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordn

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen


(1) Im förmlichen Verwaltungsverfahren sind Zeugen zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Pflicht, als Zeuge auszusagen oder als Sachverständiger ein Gutachten zu e
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen


(1) Die hoheitliche Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle zur Regelung eines Einzelfalls in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 (Verwaltungsentscheidun

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 1a Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in sonstigen Fällen


(1) Für eine Verwaltungsentscheidung nach § 1 Abs. 1 oder eine Maßnahme nach § 1 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6, die nicht zu einer Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Rechtsgüter geführt hat, ist auf Antrag die Rechtsstaatswidrigkeit fest

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Okt. 2018 - 3 B 20/17

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Gründe 1 Der Kläger begehrt die Ergänzung einer ihm nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) erteilten Rehabilitierungsbescheinigung

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - 3 B 20/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 13. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Dez. 2013 - 3 PKH 8/13, 3 PKH 8/13 (3 B 30/13)

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 30.13 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 7. März 2013 Prozesskostenh

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2011 - 3 B 58/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2011

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 22. März 2011 wird zurückgewiesen.

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