Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG | § 2 Verfolgungszeit
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Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet Inhaltsverzeichnis
(1) Verfolgungszeit ist
- 1.
der gemäß § 1 Abs. 2 festgestellte Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung oder eines Gewahrsams sowie - 2.
die Zeit, in der der Verfolgte auf Grund einer Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 oder als Folge einer Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 seine bisherige oder eine angestrebte Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt oder ein geringeres Einkommen als aus der bisherigen Erwerbstätigkeit erzielt hat.
(2) Die Zeit, während derer der Verfolgte das Fortwirken der beruflichen Benachteiligung zu vertreten hat, ist keine Verfolgungszeit.
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(1) Die Bescheinigung hat in den Fällen des § 1 folgende Angaben zu enthalten: 1. die Feststellungen nach § 1 Abs. 1,2. die Bestätigung, daß Ausschließungsgründe nach § 4 nicht vorliegen,3. Beginn und Ende der Verfolgungszeit (§ 2),4. Dauer der verfo
(1) In dem Verfahren vor der Rehabilitierungsbehörde sind Zeugen zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. § 65 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.
(2) Die Angaben des Antragstellers zur Verfolgtenei
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(1) Wer in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 1. infolge einer in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung,2. infolge eines Gewahrsams nach § 25 Abs. 2 Satz 1 N
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published on 25/01/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt im Wege der beruflichen Rehabilitierung die Anerkennung einer Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz der D
published on 03/06/2013 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 15. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
published on 27/08/2012 00:00
Gründe
1
Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren BVerwG 3 B 18.12 keine hinre
published on 20/08/2012 00:00
Gründe
1
Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Lei
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(1) Wer in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 1. infolge einer in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung,2. infolge eines Gewahrsams nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2...