Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld

Bezieht ein Versorgungsempfänger Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld nach dem Altersgeldgesetz vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) oder eine vergleichbare Alterssicherungsleistung, ruhen seine Versorgungsbezüge nach Anwendung des § 55 in Höhe des jeweiligen Betrages des Altersgelds, Witwenaltersgelds oder Waisenaltersgelds. Satz 1 gilt nicht beim Bezug einer Mindestversorgung nach § 14 Absatz 4. Beim Zusammentreffen von Ruhegehalt mit Witwenaltersgeld wird mindestens ein Betrag in Höhe des Ruhegehalts zuzüglich 20 Prozent des Witwenaltersgelds gezahlt. Beim Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld mit Altersgeld wird mindestens ein Betrag in Höhe des Altersgelds zuzüglich 20 Prozent des Witwen- oder Witwergelds gezahlt.

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Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte


(1) Für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, finden § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 5 Abs. 3 bis 5, die §§ 7, 14 Abs. 6 sowie die §§ 43 und 66 Abs. 6 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung Anwendung. Satz 1 gilt entsp

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 1992 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich, sofern der Versorgungsfall oder die Entpflichtung vor dem 1. Januar 1977 ei

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger


Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 1992 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich, sofern der Versorgungsfall oder die Entpflichtung nach dem 31. Dezember 1976 ei

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren


(1) Auf die Versorgung der Hochschullehrer, Wissenschaftlichen Assistenten und Lektoren im Sinne des Kapitels I, Abschnitt V, 3. Titel des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der vor dem Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes geltenden Fassung, die nic
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 14 Höhe des Ruhegehalts


(1) Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei der Berechnung der Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden unvollständige Jahr

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten


(1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt. Als Renten gelten 1. Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,1a. Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2013 - 1 StR 633/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 633/12 vom 21. Februar 2013 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Februar 2013 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: I. Auf die Revisio

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2017 - 2 C 9/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung von Witwengeld in Höhe des Mindestbelassungsbetrags. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 2 C 9/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von ruhenden Versorgungsbezügen. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Nov. 2014 - 2 B 72/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2014 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit w

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Dez. 2013 - 4 S 1611/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Juni 2012 (richtig: 13. Juli 2012) - 6 K 3387/11 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 2 C 1/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Von 1997 bis Ende Juni 2005 stand die Klägerin als Bürgermeisterin im Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit im Dienst der Beklagten. Seitdem erhält sie Versorgungs

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Mai 2011 - 2 C 8/10

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin bezieht als Witwe eines Bundesbahnbeamten der Besoldungsgruppe A 6 seit August 1984 eine Witwenrente in Höhe der Mindestversorgung und daneben

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