Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

(1) Ein Ruhestandsbeamter,

1.
gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte, oder
2.
der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes im ordentlichen Strafverfahren
a)
wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder
b)
wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
verurteilt worden ist,
verliert mit der Rechtskraft der Entscheidung seine Rechte als Ruhestandsbeamter. Entsprechendes gilt, wenn der Ruhestandsbeamte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

(2) Die §§ 42 und 43 des Bundesbeamtengesetzes sind entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 32 Einstellungsverfügung


(1) Das Disziplinarverfahren wird eingestellt, wenn 1. ein Dienstvergehen nicht erwiesen ist,2. ein Dienstvergehen zwar erwiesen ist, eine Disziplinarmaßnahme jedoch nicht angezeigt erscheint,3. nach § 14 oder § 15 eine Disziplinarmaßnahme nicht ausg
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 63 Gleichstellungen


Für die Anwendung dieses Abschnitts gelten 1. ein Unterhaltsbeitrag nach § 15 als Ruhegehalt,2. ein Unterhaltsbeitrag nach § 38 als Ruhegehalt, außer für die Anwendung des § 59,3. ein Unterhaltsbeitrag nach § 26 als Witwen- oder Waisengeld,4. ein Unt
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 42 Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens


(1) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte bewirkt hat, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Beamtinnen und Beamte haben, sofern

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 41 Verlust der Beamtenrechte


(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts 1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschri

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 43 Gnadenrecht


Der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt, gilt ab di

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Mai 2018 - B 5 K 17.231

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 12 K 15.947

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt … wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er die Anerkennung v

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 C 59/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die disziplinarrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, der durch ein ausländisches Strafgericht abgeu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. März 2016 - 2 LB 17/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18.9.2014 - 12. Kammer, Einzelrichter - wird geändert. Der Bescheid vom 2.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.11.2013 wird aufgehoben, soweit in ihm ein Ruhe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2015 - DB 13 S 1634/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. März 2013 - DB 8 K 1252/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juli 2013 - 2 B 23/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2013

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der gru

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Feb. 2013 - DL 11 K 572/10

bei uns veröffentlicht am 27.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen eine Disziplinarverfügung der Beklagten, mit der ihm das Ruhegehalt aberkannt und ein Teil des monatlichen Ruhegehalts bis zu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Okt. 2012 - 4 S 546/11

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das genannte Urteil geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiese

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Juni 2012 - 8 K 4605/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, eine reduzierte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers bereits mit Wirkung zum 01.09.2010 festzusetzen, wobei der Kürzungsbetrag im Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 31.03.2011 monatlich 287,96 EUR und für die

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 19. Jan. 2010 - 3 K 1723/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

Tenor Ziffer 3 des Bescheids der Beklagten vom 06.05.2008 und insoweit auch der Widerspruchsbescheid vom 06.08.2008 werden in Höhe des Betrages aufgehoben, der dem Kläger (hypothetisch) für den Zeitraum vom 01.12.2006 bis 31.05.2007 unter Berücksich

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 26. Feb. 2008 - 3 K 1096/07

bei uns veröffentlicht am 26.02.2008

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16.05.2007 und deren Widerspruchsbescheid vom 16.07.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Nov. 2004 - 10 K 3434/03

bei uns veröffentlicht am 26.11.2004

Tenor Der Bescheid des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 14. Mai 2003 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Verleihung des Rechtes, die Bezeichnung „Oberstudiendirektor“ zu füh

Referenzen

(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts 1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über...
(1) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte bewirkt hat, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Beamtinnen und Beamte haben, sofern sie die...
Der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt, gilt ab diesem Zeitpunkt...