Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 30 Allgemeines

(1) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde. Satz 2 gilt auch, wenn die Schädigung durch besondere Einwirkungen verursacht worden ist, die generell geeignet sind, bei der Mutter einen Dienstunfall im Sinne des § 31 Abs. 3 zu verursachen.

(2) Die Unfallfürsorge umfasst

1.
Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 32),
2.
Heilverfahren (§§ 33, 34),
3.
Unfallausgleich (§ 35),
4.
Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 36 bis 38),
5.
Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 39 bis 42),
6.
einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung (§ 43),
7.
Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 43a),
8.
Einsatzversorgung im Sinne des § 31a.
Im Fall von Absatz 1 Satz 2 und 3 erhält das Kind der Beamtin Leistungen nach den Nummern 2 und 3 sowie nach § 38a.

(3) Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften.

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wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren


(1) Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche nach diesem Gesetz entstehen können, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalles schriftlich oder elektronisch bei dem Dienstvorgesetzten des Verletzten zu melden.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 35 Unfallausgleich


(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent gemindert, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt ei

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche


(1) Der verletzte Beamte und seine Hinterbliebenen haben aus Anlass eines Dienstunfalles gegen den Dienstherrn nur die in den §§ 30 bis 43a geregelten Ansprüche. Ist der Beamte nach dem Dienstunfall in den Dienstbereich eines anderen öffentlich-recht
zitiert 10 andere §§ aus dem .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 31 Dienstunfall


(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die die

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 35 Unfallausgleich


(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent gemindert, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt ei

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 36 Unfallruhegehalt


(1) Ist der Beamte infolge des Dienstunfalles dienstunfähig geworden und deswegen in den Ruhestand versetzt worden, so erhält er Unfallruhegehalt. (2) Für die Berechnung des Unfallruhegehalts eines vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhes

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 33 Heilverfahren


(1) Das Heilverfahren umfasst 1. die notwendigen ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Maßnahmen,2. die notwendige Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Geräten zur Selbstbehandlung und zur Selbstkontrolle sowie

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung


(1) Ein Beamter des Bundes, der einen Dienstunfall der in § 37 bezeichneten Art erleidet, erhält eine einmalige Unfallentschädigung von 150 000 Euro, wenn er nach Feststellung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle infolge des

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 31a Einsatzversorgung


(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausl

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 34 Pflegekosten


Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles so hilflos, dass er nicht ohne fremde Hilfe und Pflege auskommen kann, so sind ihm die Kosten einer notwendigen Pflege in angemessenem Umfang zu erstatten. Die Dienstbehörde kann jedoch selbst für die Pfle

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen


Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, die der Beamte zur Dienstausübung oder während der Dienstzeit benötigt und deshalb mit sich geführt hat, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, so kann dafür Ersa

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung


(1) Ist ein Beamter, der Unfallruhegehalt erhalten hätte, oder ein Ruhestandsbeamter, der Unfallruhegehalt bezog, an den Folgen des Dienstunfalles verstorben, so erhalten seine Hinterbliebenen Unfall-Hinterbliebenenversorgung. Für diese gelten folgen

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen


(1) Schäden, die einem Beamten oder anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes während einer Verwendung im Sinne des § 31a Abs. 1 infolge von besonderen, vom Inland wesentlich abweichenden Verhältnissen, insbesondere infolge von Kriegshandlungen,

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2002 - III ZR 234/01

bei uns veröffentlicht am 27.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 234/01 Verkündet am: 27. Juni 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 K; SGB

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Feb. 2016 - B 5 K 14.16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Anerkennung des Unfallereignisses

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Jan. 2015 - M 21 K 12.6068

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der im Jahr 1961 gebor

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Juli 2017 - Au 2 K 15.1698

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2019 - 14 B 17.1926

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Juli 2014 - 1 K 10.200

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Ziffern 2 und 3 des Bescheides des Landesamtes für Finanzen vom 18. August 2008 und der Widerspruchsbescheid vom 2. Februar 2010 werden aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, folgende Körperschäden als Folge

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Dez. 2014 - W 1 K 14.249

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, als weitere Unfallfolge der Dienstunfälle vom 23. Januar 2006 und 21. Mai 2008 anzuerkennen: Hochschmerzhafte sekundäre konzentrische Bewegungseinschränkung des rechten Schultergelenks.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Juni 2018 - 3 B 14.802

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 16. Mai 2018 - 3 B 14.545

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Aug. 2017 - M 21 K 15.5873

bei uns veröffentlicht am 18.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung eines h

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Juli 2014 - 1 K 14 375

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festg

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Feb. 2018 - B 5 K 16.867

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung beamtenrechtlichen

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Juni 2015 - B 5 K 13.327

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine Verfügung der Beklagten

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2015 - Bayerisches Verwaltungsgericht MünchenM 21 K 14.1065

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 14.1065 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: bestandskräftiger Grundlagenbescheid, der eine fortbest

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2015 - M 21 K 13.3309

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 21 K 13.3309 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: kein Anspruch auf Unfallruhegehal

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2014 - 14 CS 13.1790

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor I. Unter Abänderung von Nr. 1 und 2 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2012 in der Gestalt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2018 - 2 C 18/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tatbestand 1 Der im Jahr 1966 geborene Kläger war bis zu seiner Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand im Jahre 2013 Feuerwehrbeamter bei der Berufsfeuerwe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Feb. 2017 - 2 B 2/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Gründe 1 Der Kläger, der zuletzt als Polizeihauptmeister im Dienst des beklagten Landes stand, begehrt ein erhöhtes Unfallruhegehalt und eine einmalige Unfallentschädigu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2014 - 5 K 2009/13 - wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Unfallruhegehalt zu gewähren. Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemb

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. März 2016 - 2 LB 17/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18.9.2014 - 12. Kammer, Einzelrichter - wird geändert. Der Bescheid vom 2.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.11.2013 wird aufgehoben, soweit in ihm ein Ruhe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Jan. 2016 - 23 K 2262/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 25. Februar 2015 verurteilt, dem Kläger eine Fahrkostenerstattung in Höhe von 78,60 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wer

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 23. Okt. 2015 - 4 K 894/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der 1959 geborene Kläger steht als Stadtverwaltungsrat im Dienste de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Jan. 2015 - 13 K 3583/13

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der Bundesfinanzdirektion West vom 25. Oktober 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. März 2013 verpflichtet, dem Kläger aufgrund des Dienstunfalls vom 3. September 1990 U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 13. Nov. 2014 - 4 K 1600/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 19.12.2011 und des Widerspruchsbescheids des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 04.06.2012, soweit sie entgegenstehen, verpflichtet, die Droh

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 28. Aug. 2014 - 1 K 519/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 9. Januar 2013 sowie deren Widerspruchsbescheides vom 6. Februar 2013 verpflichtet, den vom Kläger während des sogenannten Lehrersports am 8. November 2012 erlitten

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2014 - 23 K 4654/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu volls

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2014 - 23 K 2599/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I.Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheides vom 1. Oktober 2009 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 15. März 2010 verpflichtet, die Rechnung der Praxis für Physiotherapie W.         vom 6. Juli 2009 in Höhe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2014 - 23 K 7149/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I.Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheides vom 19. Juni 2009 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 1. Oktober 2009 verpflichtet, 1.die Rechnung der Dres. T.        & H.         vom 4. Mai 2009 in Höhe von 5

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2014 - 23 K 6114/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I.      Soweit die Beteiligten das Verfahren im Hinblick auf die Rechnung der Frau Dr. med. H.       vom 21. Januar 2010 in Höhe von 154,19 Euro übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II.      Die Beklagte

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 22. Jan. 2014 - 4 K 1742/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Unfallkasse Post und Telekom vom 11.02.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 16.06.2011 werden aufgehoben; die Beklagte wird verpflichtet, die Infektion des Klägers mit Hepatitis C als Dienstunfall i. S. d. § 31 Abs. 3 Be

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2013 - 23 K 3702/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe des nach dem Urteil zu vo

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 25. Sept. 2013 - 5 A 185/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Anerkennung eines Einsatzunfalls nach § 31a BeamtVG und die Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen nach §§ 32 ff. BeamtVG. 2 Die im Jahr 1972 geborene Klägerin ist Beamtin der Bundesrepubli

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 23. Aug. 2013 - 4 K 1016/12.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Unfallausgleichsleistungen vom Beklagten. De

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 30. Juli 2012 - 12 U 1089/10

bei uns veröffentlicht am 30.07.2012

Tenor Auf die Berufungen der Parteien und der Streithelferin wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 16.08.2010 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land …[A] 146.113,53 €

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Juni 2012 - 4 S 1384/10

bei uns veröffentlicht am 12.06.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. Juni 2009 - 5 K 1305/08 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 De

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Apr. 2012 - 4 S 1773/09

bei uns veröffentlicht am 03.04.2012

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Juli 2009 - 4 K 2711/08 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger b

Bundessozialgericht Urteil, 22. Feb. 2012 - B 11 AL 4/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.02.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Feb. 2012 - VI B 110/11

bei uns veröffentlicht am 06.02.2012

Tatbestand 1 I. Der als Finanzbeamte nichtselbständig tätige Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) machte mit seiner Einkommensteuererklärung Reisekosten für seine Teilna

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 07. Dez. 2011 - 1 A 269/11

bei uns veröffentlicht am 07.12.2011

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die dienstunfallrechtl

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 19. Okt. 2010 - 5 K 1777/09

bei uns veröffentlicht am 19.10.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt vom beklagten Land die Anerkennung weiterer Unfallfolgen sowie Unfallfürsorge. 2 Sie ist Studienrätin an einem Gymnas

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Juni 2010 - 1 L 84/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Gründe 1 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 24. Februar 2010 hat keinen Erfolg. 2 Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich nicht wegen der vom Kläger gemäß § 12

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. Aug. 2008 - 6 K 991/08

bei uns veröffentlicht am 05.08.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger ist Beamter bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Er erlitt am 27.06.2007 einen Dienstunfall. Am 29.08.20

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2008 - 4 S 681/05

bei uns veröffentlicht am 08.07.2008

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Juli 2004 - 5 K 1140/02 - geändert. Die Bescheide der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 23.01.2002 und vom 22.05.2002 werden

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 22. Okt. 2004 - 18 K 5411/03

bei uns veröffentlicht am 22.10.2004

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide des Oberschulamts Stuttgart vom 13.05.2003 und 04.11./16.12.2003 verurteilt, der Klägerin Heilbehandlungskosten in Höhe von 5.058,91 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszi

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(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, die der Beamte zur Dienstausübung oder während der Dienstzeit benötigt und deshalb mit sich geführt hat, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, so kann dafür Ersatz geleistet...
Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, die der Beamte zur Dienstausübung oder während der Dienstzeit benötigt und deshalb mit sich geführt hat, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, so kann dafür Ersatz geleistet...
(1) Das Heilverfahren umfasst 1. die notwendigen ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Maßnahmen,2. die notwendige Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Geräten zur Selbstbehandlung und zur Selbstkontrolle sowie mit...
(1) Das Heilverfahren umfasst 1. die notwendigen ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Maßnahmen,2. die notwendige Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Geräten zur Selbstbehandlung und zur Selbstkontrolle sowie mit...
Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles so hilflos, dass er nicht ohne fremde Hilfe und Pflege auskommen kann, so sind ihm die Kosten einer notwendigen Pflege in angemessenem Umfang zu erstatten. Die Dienstbehörde kann jedoch selbst für die Pflege Sorge...
Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles so hilflos, dass er nicht ohne fremde Hilfe und Pflege auskommen kann, so sind ihm die Kosten einer notwendigen Pflege in angemessenem Umfang zu erstatten. Die Dienstbehörde kann jedoch selbst für die Pflege Sorge...
(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent gemindert, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt einen...
(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent gemindert, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt einen...
(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent gemindert, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt einen...
(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent gemindert, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt einen...
(1) Ein Beamter des Bundes, der einen Dienstunfall der in § 37 bezeichneten Art erleidet, erhält eine einmalige Unfallentschädigung von 150 000 Euro, wenn er nach Feststellung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle infolge des Unfalls in...
(1) Ein Beamter des Bundes, der einen Dienstunfall der in § 37 bezeichneten Art erleidet, erhält eine einmalige Unfallentschädigung von 150 000 Euro, wenn er nach Feststellung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle infolge des Unfalls in...
(1) Schäden, die einem Beamten oder anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes während einer Verwendung im Sinne des § 31a Abs. 1 infolge von besonderen, vom Inland wesentlich abweichenden Verhältnissen, insbesondere infolge von Kriegshandlungen, kriegerischen...
(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine...
(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine...
(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine...