Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen

(1) Wird ein Versorgungsberechtigter durch eine gesetzliche Änderung seiner Versorgungsbezüge mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt, so sind die Unterschiedsbeträge nicht zu erstatten.

(2) Im Übrigen regelt sich die Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht es gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte erkennen müssen. Von der Rückforderung kann aus Billigkeitsgründen mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ganz oder teilweise abgesehen werden.

(3) Die Rückforderung von Beträgen von weniger als fünf Euro unterbleibt. Treffen mehrere Einzelbeträge zusammen, gilt die Grenze für die Gesamtrückforderung.

(4) § 118 Abs. 3 bis 5 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

(5) (weggefallen)

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG | § 4 Rückforderung


Für die Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen gilt § 52 Abs. 2 bis 4 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend.
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 2002 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 1992 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich, sofern der Versorgungsfall oder die Entpflichtung vor dem 1. Januar 1977 ei

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger


Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 1992 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich, sofern der Versorgungsfall oder die Entpflichtung nach dem 31. Dezember 1976 ei
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 118 Fälligkeit und Auszahlung


(1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Bei Zahlung auf ein Konto im Inl

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

80 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2018 - 4 StR 646/17

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 646/17 vom 19. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges ECLI:DE:BGH:2018:190618B4STR646.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 3 CS 16.200

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.848,36 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2015 - W 1 K 15.400

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 18. März 2019 - AN 1 S 17.02405

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 19.487,38 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am …1946 geborene, Herr Ȃ

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Feb. 2017 - AN 1 K 16.00001

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Jan. 2016 - Au 2 K 14.1585

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die am ... 1974 g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2017 - 6 ZB 17.1640

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juni 2017 – M 21 K 16.2773 – wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2017 - 6 ZB 17.1371

bei uns veröffentlicht am 20.10.2017

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. Juni 2017 – M 21 K 16.3533 – wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2018 - 6 ZB 18.1761

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 26. Juli 2018 - Au 2 K 17.1524 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2017 - 3 CS 17.1618

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.394,31 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2014 - 3 ZB 11.1780

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 20.743,82 €festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2017 - 14 ZB 15.2577

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 35.266,80 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Dez. 2014 - W 1 K 14.249

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, als weitere Unfallfolge der Dienstunfälle vom 23. Januar 2006 und 21. Mai 2008 anzuerkennen: Hochschmerzhafte sekundäre konzentrische Bewegungseinschränkung des rechten Schultergelenks.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Juni 2018 - 3 B 14.802

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 16. Mai 2018 - 3 B 14.545

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 6 ZB 18.2015

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. September 2018 - M 21K 16.302 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Juli 2017 - AN 1 S 17.00746

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 3.394,31 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am … geborene Antragstellerin

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. Jan. 2018 - M 21 K 17.2886

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin stand, bevor sie bei Erre

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Sept. 2015 - RO 1 K 14.2067

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Gründe Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RO 1 K 14.2067 Urteil 30.09.2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1314 Hauptpunkte: Berücksichtigung von Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bei der vo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2015 - 3 ZB 13.2116, 3 ZB 13.2117

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die Verfahren 3 ZB 13.2116 und 3 ZB 13.2117 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Juni 2013 (Az. 3 ZB 13.2117) wird zugelassen, sowei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2016 - 14 BV 15.2783

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Okt. 2015 - Au 2 K 14.1790, Au 2 K 14.1821

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 2 K 14.1790 Au 2 K 14.1821 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Oktober 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1324 Hauptpunkte: Soldatenversorgungsrecht; Rückw

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Aug. 2018 - B 5 K 17.623

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Aug. 2015 - AN 11 K 14.00293

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Bundeseisenbahnvermögens, Dienststelle Süd, Außenstelle Nürnberg, vom 17. Mai 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Bundeseisenbahnvermögens, Dienststelle Süd, vom 21. Januar 2014 wird aufgehoben,

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Dez. 2018 - Au 2 K 17.1634

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 25. September 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist h

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2014 - 3 CS 13.2484

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. November 2013 wird in den Nummern I und II abgeändert: Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Rückforderungsbescheid des Landesamts für Fin

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 08. Aug. 2017 - B 5 K 16.927

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die rückwirkende A

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juni 2016 - M 12 K 16.254

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2017 - W 1 K 15.897

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 15. Jan. 2016 - RO 1 S 15.2115

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.848,36 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller möchte erreic

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 19. Mai 2015 - B 5 K 14.95

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 5 K 14.95 Im Namen des Volkes Urteil vom 19.05.2015 rechtskräftig: ... 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: Ruhensregelung bei Zus

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Apr. 2015 - 3 B 14.1141

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 3 B 14.1141 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. April 2015 3. Senat (VG Regensburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012, Az.: RO 1 K 12.1660) Sachgebietsschlüssel:

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Juni 2017 - 2 C 46/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen das teilweise Ruhen seiner Versorgungsbezüge. 2

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Feb. 2017 - 12 A 60/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2017 - 4 S 2667/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. März 2015 - 6 K 1126/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Gewährung

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Feb. 2017 - 6 K 2824/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen eine ihre Beihilfeberechtigung grundsätzlich verneinende Feststellung der Beklagten und macht ge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 2 C 9/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von ruhenden Versorgungsbezügen. 2

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 K 23/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juli 2016 - 4 S 2237/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Oktober 2015 - 6 K 3626/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 30. Juni 2016 - 9 K 5293/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Ziffer 2 und 3 des Bescheids des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 03.09.2015 und, soweit er diese Ziffern betrifft, der Widerspruchsbescheid vom 02.11.2015 werden aufgehoben.2. Im Übrigen wird die Klage abgewies

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 13 R 25/15 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 13 R 22/15 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 12. März 2015 - 5 K 3198/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckb

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Feb. 2015 - 9 K 1815/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor 1. Nr. 3 des Bescheids des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 15. November 2013 in Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 21. Mai 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahr

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Jan. 2015 - 23 K 8222/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu v

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - 2 C 51/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Folgen der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform für die beamteten Lehrer, die früher an Hauptschulen tätig waren.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tatbestand 1 Der Kläger rügt, die besoldungsrechtliche Ersteinstufung nach dem Lebensalter benachteilige ihn wegen seines Lebensalters. Zum Ausgleich beansprucht er eine

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 7/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin rügt, die besoldungsrechtliche Ersteinstufung nach dem Lebensalter benachteilige sie wegen ihres Lebensalters. Zum Ausgleich beansprucht sie ei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 32/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. April 2013 wird aufgehoben. Die Berufung d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 5/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tatbestand 1 Der Kläger rügt, die besoldungsrechtliche Ersteinstufung nach dem Lebensalter benachteilige ihn wegen seines Lebensalters. Zum Ausgleich beansprucht er eine

Referenzen

(1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Bei Zahlung auf ein Konto im Inland ist die...