Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte

1.
eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
2.
infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.
Die Dienstzeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, sofern sie ruhegehaltfähig ist; § 6 Absatz 1 Satz 3 und 4 ist insoweit nicht anzuwenden. Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ruhegehaltfähig gelten oder nach § 10 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen; Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Satz 3 gilt nicht für Zeiten, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zurückgelegt hat.

(2) Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht mit dem Beginn des Ruhestandes, in den Fällen des § 4 des Bundesbesoldungsgesetzes nach Ablauf der Zeit, für die Dienstbezüge gewährt werden.

(3) Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 14 Höhe des Ruhegehalts


(1) Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei der Berechnung der Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden unvollständige Jahr

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 19 Witwengeld


(1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, der die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllt hat, oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ehe mit dem Verstorbenen nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn,

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte


(1) Für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, finden § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 5 Abs. 3 bis 5, die §§ 7, 14 Abs. 6 sowie die §§ 43 und 66 Abs. 6 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung Anwendung. Satz 1 gilt entsp

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 23 Waisengeld


(1) Die Kinder eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit, eines verstorbenen Ruhestandsbeamten oder eines verstorbenen Beamten auf Probe, der an den Folgen einer Dienstbeschädigung (§ 49 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes) verstorben ist oder dem die E
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand


(1) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit


(1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat. Dies gilt nicht für die Zeit 1. (weggefallen)

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst


Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten zu ve

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72 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2006 - II ZR 136/04

bei uns veröffentlicht am 06.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 136/04 Verkündet am: 6. Februar 2006 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2003 - XII ZB 139/03

bei uns veröffentlicht am 15.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 139/03 vom 15. Dezember 2003 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagen

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Jan. 2016 - M 12 K 15.4783

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.4783 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. Januar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 1334 Hauptpunkte: Versorgungsbezüge; Rückfo

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Apr. 2016 - AN 1 K 15.00638

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 15.00638 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. April 2016 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1334 Hauptpunkte: Versorgungsabschlag bei einem Bea

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2018 - M 21 K 16.1849

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläge

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2014 - M 12 K 14.3396

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor I. Der im Schreiben des Klägers vom ... 8. 2014 unter III. gestellte Antrag wird abgetrennt und unter dem Az. M 12 K 14. 5219 fortgeführt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahre

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Aug. 2017 - M 21 K 15.5873

bei uns veröffentlicht am 18.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung eines h

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. März 2018 - Au 2 K 18.90

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Der Bescheid der Regierung von ... vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31. Mai 2016 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Hinzuziehung eines Bevollmäch

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Aug. 2018 - B 5 K 17.623

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Juli 2017 - M 5 S 17.1703

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 20. April 2017 gegen die Entlassungsverfügung der Regierung von O. vom 31. März 2017 wird wiederhergestellt. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Mai 2015 - 25 U 1031/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten gemäß ihrer Satzung vom 22.12.2011 überprüfte Startgutschrift den Wert der von der Klägerin erlangten Anwartschaft auf die zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.

Bundessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2018 - B 13 R 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor Die Sprungrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 25. Juli 2018 - 8 A 352/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als früherer Soldat der Bundeswehr die Neufestsetzung seines Ruhegehaltes unter doppelter Anrechnung von Zeiten seiner besonderen Auslandsverwendung im Jahr 1997 im 3. Kontingent SFOR für insgesamt 143 Tage und im J

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 2 B 82/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Gründe 1 1. Der Kläger steht im Dienst des Beklagten und ist der Beigeladenen zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2013 bat er um Nachzahlung von

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 2 B 81/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Gründe 1 1. Der Kläger steht als Hauptlokomotivführer im Dienst des Beklagten. Mit Schreiben vom 1. August 2013 bat er um Nachzahlung von Beträgen einer Schichtzulage, d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 2 B 79/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Gründe 1 1. Der Kläger steht als Beamter (Besoldungsgruppe A 9 BBesO) im Dienst des Beklagten. Mit Schreiben vom 25. Juli 2013 bat er um Nachzahlung von Beträgen einer S

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 2 B 77/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Gründe 1 1. Der Kläger steht als Hauptlokomotivführer im Dienst des Beklagten. Mit Schreiben vom 3. August 2013 bat er um Nachzahlung von Beträgen einer Schichtzulage, d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 2 B 80/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Gründe 1 1. Der Kläger steht im Dienst des Beklagten und ist als Lokomotivführer bei der Beigeladenen beschäftigt. Mit Schreiben vom 29. Juli 2013 bat er um Nachzahlung

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Feb. 2017 - 6 K 2824/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen eine ihre Beihilfeberechtigung grundsätzlich verneinende Feststellung der Beklagten und macht ge

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Feb. 2017 - 5 Sa 377/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.06.2016, Az. 2 Ca 882/15, teilweise abgeändert und aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefass

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2016 - VI R 22/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 11. November 2014  6 K 1543/13 aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Okt. 2016 - 2 Sa 162/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03.03.2016 - 5 Ca 1208/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darübe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Sept. 2016 - 4 S 1741/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Februar 2015 - 3 K 2024/13 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2016 - 2 C 17/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, die das amtsunabhängige Mindestruhegehalt bezieht, begehrt zusätzlich Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 14. Juni 2016 - 2 BvR 323/10

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 11. Mai 2016 - 12 A 315/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Ur

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. März 2016 - 2 LB 17/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18.9.2014 - 12. Kammer, Einzelrichter - wird geändert. Der Bescheid vom 2.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.11.2013 wird aufgehoben, soweit in ihm ein Ruhe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2016 - 2 B 105/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Gründe 1 1. Die Klägerin ist eine Kirchenbeamtin, die zur Vermeidung der weiteren Durchführung eines sog. Ungedeihlichkeitsverfahrens einvernehmlich für drei Jahre in de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2015 - 4 S 1211/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Mai 2014 - 1 K 123/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird:Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Versorgungsbe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Dez. 2015 - 2 B 79/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Dez. 2015 - 2 B 86/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Dez. 2015 - 2 B 83/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 22/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 5/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. März 2015 - 3 AZR 36/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. November 2013 - 3 Sa 234/13 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Feb. 2015 - 23 K 7239/13

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Feb. 2015 - 23 K 5050/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu v

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 12 A 214/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Okt. 2014 - L 9 AL 24/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.11.2012 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2011 verpflichtet, den Kläger a

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Sept. 2014 - 1 A 498/13

bei uns veröffentlicht am 01.09.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Z

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Juni 2014 - 3 A 125/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2013 für das Verfahren erster Instanz und für das Zulassungsv

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 06. Mai 2014 - 10 K 3217/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Apr. 2014 - 3 AZR 83/12

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. November 2011 - 1 Sa 541 c/10 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 07. Apr. 2014 - 23 K 6416/12

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu v

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. März 2014 - 23 K 1278/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 5. März 2009 und dessen Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2011 – soweit diese Bescheide noch wirksam sind – verpflich

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 17. Feb. 2014 - 23 K 5634/12

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Sofern das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und das beklagte Land je zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Koste

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Dez. 2013 - 10 K 2966/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden,

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(1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat. Dies gilt nicht für die Zeit 1. (weggefallen)2. in einem...
Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten zu vertretende...
(1) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der...
(1) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der...