Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes Inhaltsverzeichnis
Für am 1. Januar 1977 vorhandene Beamte können zum Ausgleich von Härten Zeiten, die nach dem bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Recht ruhegehaltfähig waren, als ruhegehaltfähig galten oder als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden konnten und vor dem 1. Januar 1977 zurückgelegt worden sind, im Anwendungsbereich des bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Rechts als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die Entscheidung trifft das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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published on 16/06/2015 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
published on 08/03/2016 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. November 2014 - 4 K 1235/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beige
published on 27/04/2009 00:00
Tenor
1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 10.11.2008 und dessen Widerspruchsbescheid vom 04.12.2008 verpflichtet, die Versorgungsbezüge der Klägerin ab dem 07.10.2008 ohne B
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