Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 43 Teilzeitbeschäftigung
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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern Inhaltsverzeichnis
Teilzeitbeschäftigung ist zu ermöglichen.
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published on 12/12/2017 00:00
Gründe
I
1
Der Antragsteller steht als Berufssoldat und Oberstleutnant (Besoldungsgruppe A 14 B
published on 28/02/2012 00:00
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, nachträglich den Umfang des Lehrauftrags der Klägerin in der Elternzeit auch für die Zeit vom 28.07.2011 bis zum 11.09.2011 mit 11/27 Wochenstunden festzusetzen. Die Bescheide des Regierungspräsidiums Freiburg v
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