Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 22 Entlassung kraft Gesetzes

(1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn

1.
die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht mehr vorliegen und eine Ausnahme nach § 7 Absatz 3 auch nachträglich nicht zugelassen wird oder
2.
sie die Altersgrenze erreichen und das Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand endet.

(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.

(3) Die Beamtin oder der Beamte ist mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit aus einem anderen Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn entlassen, soweit das Landesrecht keine abweichenden Regelungen trifft.

(4) Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages der Ablegung oder dem endgültigen Nichtbestehen der für die Laufbahn vorgeschriebenen Prüfung, sofern durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.

(5) Das Beamtenverhältnis auf Probe in einem Amt mit leitender Funktion endet mit Ablauf der Probezeit oder mit Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG | § 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit


(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit 1. für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,2. für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeitmit der Maßgabe, dass die für d
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses


(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oderb) eines anderen Ve

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 12. Sept. 2017 - AN 1 E 17.01855

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert beträgt 3.431,55 EUR. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im vorliegenden Verfahren

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Apr. 2018 - RN 12 K 17.327

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 29.11.2016 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 24.01.2017 werden aufgehoben. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig v

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - M 5 K 14.5297

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Mai 2018 - 3 M 162/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Gründe 1 I. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die vom Antragsgegner vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, greifen nicht durch. 2 1. Die Beschwerde ist zulässig. Der Antragsgegner

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 12. März 2018 - 6 B 153/18 HGW

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 18. Januar 2018 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 12. Januar 2018 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwer

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2017 - 12 B 27/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller als externen Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin vorläufig unter der Maßgabe, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn die Klage in der Hauptsache erfolglos bleibt, ein

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. März 2017 - 4 K 3105/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin erstrebt die Einstellung als Polizeibeamtin in den mittleren Polizeivollzugsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.2 Mi

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 17. Okt. 2016 - 11 B 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig, längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens, unter Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Probe zum Polizei

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 18. Nov. 2015 - 19 L 2634/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 4.000,00 Euro festgesetzt. 1 Gründe 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3den Antragsgegner im

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Nov. 2015 - 6 B 608/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Sept. 2015 - 2 K 1750/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Aug. 2015 - 19 K 1475/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Aug. 2015 - 19 K 491/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Sept. 2014 - 2 L 1913/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 19. August 2014 bei Gericht eingegangene Antrag, 31.4den Antragsgegner im Weg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. Nov. 2013 - 19 K 6165/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwend

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Nov. 2013 - 19 K 4294/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Nov. 2013 - 19 K 4293/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 21. Okt. 2013 - 19 L 1277/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2013

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 3.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag des Antragstellers, 3den Antragsgegner im Wege einer

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Feb. 2013 - DL 11 K 572/10

bei uns veröffentlicht am 27.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen eine Disziplinarverfügung der Beklagten, mit der ihm das Ruhegehalt aberkannt und ein Teil des monatlichen Ruhegehalts bis zu

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 26. Jan. 2012 - 2 K 2293/11

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl. 2 Am ... fand in der Gemeinde ... die Wahl des hauptamtlichen Bürgermei

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Dez. 2011 - 2 B 103/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2011

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grund

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Juni 2010 - 1 M 79/10

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Gründe 1 Nachdem der Antragsteller mit Schriftsatz vom 14. Juni 2010 und der Antragsgegner mit Schriftsatz vom 31. Mai 2010 übereinstimmend die Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache erklärt hatten, war das gesamte geric

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(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oderb) eines anderen Vertragsstaates...