Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern Inhaltsverzeichnis
Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04/04/2011 15:29
Die Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahrs verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die §§ 25 und 50 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 25 und 26 Abs. 3 sowie die §§ 56 bis 56f des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S 654), das zuletzt durc
(1) Bei der Auflösung einer Behörde oder bei einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder bei Verschmelzung einer Behörde mit einer oder mehreren anderen kann eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter au
(1) Beamtinnen und Beamte, die zur Wahrnehmung des ihnen übertragenen Amtes im Ausland oder außerhalb des Deutschen Hoheitsgebiets auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen verwendet werden und dabei wegen vom Inland wesentlich abweichender Verhältnisse er
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18 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 15/03/2016 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Aktenzeichen: AN 1 K 15.02574
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 15. März 2016
1. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 1334
Hauptpunkte:
Versorgungsabschlag bei einer sc
published on 11/11/2014 00:00
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher
published on 05/04/2018 00:00
Tenor
1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts erkannt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Di
published on 23/01/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 17.492,34 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller beg
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