(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

1.
wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2.
wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

(2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.

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Anwaltshaftung: Zur vorläufigen Amtsenthebung

26.12.2013

bei einem bisher disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Notar mit der Gefahr, dass dadurch verbotene Amtsausübung verschleiert werden.
Wirtschaftsrecht

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Bundesnotarordnung - BNotO | § 49 Strafgerichtliche Verurteilung


Eine strafgerichtliche Verurteilung führt bei einem Notar in gleicher Weise zum Amtsverlust wie bei einem Beamten nach § 24 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2012 - 3 StR 199/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 199/12 vom 15. November 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja StGB § 283 Abs. 1 Nr. 8 Zur Strafbarkeit wegen Bankrotts in Fällen der sog. Firmenbestattung. BGH, Beschluss vom 15. N

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2012 - 1 StR 559/11

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 559/11 vom 12. Januar 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Januar 2012 be

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. März 2019 - AN 13b D 18.00616

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung in das Amt eines Polizeiobermeisters (BesGr. A 8) erkannt. 2. Der Beklagte darf vor Ablauf von drei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ent

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2016 - 3 ZB 14.1307

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 37.170,34 € festgesetzt. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2017 - 7 CS 17.1899

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 Euro festgesetzt. Gründe I

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. März 2019 - RN 10 A DK 18.936

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der monatlichen Dienstbezüge in Höhe von 1/10 auf die Dauer von 18 Monaten erkannt. II. Der Beklagte trägt 4/5 und der Kläger 1/5 der Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Juli 2018 - RO 10A DK 17.1923

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung des monatlichen Ruhegehalts um ein Zehntel auf die Dauer von fünf Jahren erkannt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 13 DK 14.2456

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Das monatliche Ruhegehalt des Beklagten wird um 10% auf fünf Jahre gekürzt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1. Der Disziplinarbeklagte (im Folgenden: Beklagter)

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 19. Jan. 2017 - RO 10 B DS 16.1490

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor I. Die mit Verfügung der Bundespolizeidirektion München vom 29. April 2016 angeordnete vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von 25% der Dienstbezüge des Antragstellers werden ausgesetzt. II. Die Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2014 - 3 ZB 12.529

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 35.799,81 € festgesetzt. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - 3 BV 13.157

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Der Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Juni 2018 - AN 13b D 17.2408

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird in das Amt eines Lehrers (BesGr. A 12) zurückgestuft. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger die En

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 10. Okt. 2016 - Vf. 19-VII-15

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand der Popularklage ist Art. 103 Abs. 12 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 528, ber. S. 764, BayRS

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Nov. 2016 - RO 10A DS 16.961

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der mit Verfügung vom 2

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Apr. 2014 - 5 K 13.4100

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. Mai 2018 - AN 13b DX 17.02115

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der mit Verfüg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Juli 2017 - 16a D 15.368

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der im Jahr 19 in M … geborene Beklagte beendete 1980 seine Schullaufbahn mi

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Aug. 2016 - M 7 SE 16.2739

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der 1978 geborene Antragstel

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juli 2016 - AN 13b D 16.00620

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeimeisters (BesGr. A 7) zurückgestuft. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger die Z

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juli 2016 - AN 13b D 15.02473

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeimeisters (BesGr. A 7) zurückgestuft. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger die Z

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2017 - 16a D 15.2087

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor I. Unter Abänderung von Ziff. I des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Juli 2015 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte trägt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. März 2017 - 16a D 14.1160

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand Auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen, weil sich der Senat d

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Juli 2016 - AN 13b DS 16.01107

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der mit Verfügung der Lan

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Nov. 2018 - 13b D 17.01237

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinark

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 23. Juni 2016 - AN 13b DS 16.00859

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor 1. Die vorläufige Dienstenthebung des Antragstellers wird ausgesetzt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Gründe I. Der Antragsteller begehrt

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Nov. 2018 - 3d A 754/12.O

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2018 - 14 LB 2/17

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Juli 2018 - RO 10 DK 17.542

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor I. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger beantragt die Entfern

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Mai 2018 - 3 M 162/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Gründe 1 I. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die vom Antragsgegner vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, greifen nicht durch. 2 1. Die Beschwerde ist zulässig. Der Antragsgegner

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2018 - NotZ (Brfg) 4/17

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 C 59/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die disziplinarrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, der durch ein ausländisches Strafgericht abgeu

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2017 - 3 StR 544/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 544/17 vom 14. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ECLI:DE:BGH:2017:141217B3STR544.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 4 StR 274/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 274/16 vom 14. September 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja BGHR: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 339 Zu den Voraussetzungen der Rechtsbeugung durch einen Staatsanwalt bei bewus

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Juni 2017 - 2 B 5/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Gründe 1 1. Der 1969 geborene Beklagte ist Lehrer und steht als Studienrat (Besoldungsgruppe A 13) im Dienst des klagenden Landes. Durch Strafbefehl des Amt

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. März 2017 - 14 LB 3/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Jan. 2017 - 2 B 75/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO an den Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen ist.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2016 - NotZ (Brfg) 3/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des 1. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2016 - 1 Not 2/13 - zuzulassen, wird abgelehnt.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - 14 LB 3/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2014 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 14 LB 2/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2016 - 2 B 39/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2015 wird verworfen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. Sept. 2016 - 3d A 819/14.O

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juli 2016 - 2 B 40/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Gründe 1 Die auf einen Verfahrensfehler (§ 67 Satz 1 LDG NW und § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 06. Juli 2016 - 10 L 154/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin wird geändert. Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens zu einer Kürzung seiner jeweiligen Ruhegehaltsbezüge um 1/10 für die Dauer von 36 Monaten verurteilt. Im Übrigen wird die Berufung zurüc

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 12. August 2015 wird geändert. Die Dienstbezüge des Beklagten werden für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiese

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. März 2016 - 3d A 2434/13.O

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. März 2016 - 3 A 10861/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist w

Landgericht Freiburg Urteil, 25. Feb. 2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12; 2 KLs 270 Js 21058/12 - AK 24/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor 1. Der Angeklagte (…) wird wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt in sechs Fällen, davon in einem Fall in drei tateinheitlichen Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Jan. 2016 - 3d A 584/12.O

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe vo

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2015 - DB 13 S 1634/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. März 2013 - DB 8 K 1252/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 2 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tatbestand 1 Das Verfahren betrifft die disziplinarrechtliche Ahndung eines von einem Feuerwehrbeamten innerdienstlich begangenen Diebstahls.