Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 1 Geltungsbereich
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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern Inhaltsverzeichnis
Dieses Gesetz regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
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published on 09/09/2014 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Gründe
Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob Art. 45 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500, BayRS 20301-F), zuletzt geändert durch § 2 des Ge
published on 25/11/2016 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf € 65.214,11 festgesetzt.
published on 22/07/2015 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt
published on 22/03/2018 00:00
Tenor
I. Der Bescheid der Regierung von ... vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31. Mai 2016 wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Hinzuziehung eines Bevollmäch
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