Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 47 Nichterfüllung von Pflichten

(1) Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten oder früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, oder wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. Bei sonstigen früheren Beamtinnen und früheren Beamten gilt es als Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. Für Beamtinnen und Beamte nach den Sätzen 1 und 2 können durch Landesrecht weitere Handlungen festgelegt werden, die als Dienstvergehen gelten.

(3) Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regeln die Disziplinargesetze.

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Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 37 Verschwiegenheitspflicht


(1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendi

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 41 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses


Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie frühere Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen haben die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit de

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen


(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedü

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. März 2019 - AN 13b D 18.00616

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung in das Amt eines Polizeiobermeisters (BesGr. A 8) erkannt. 2. Der Beklagte darf vor Ablauf von drei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ent

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. März 2015 - 16a D 09.3029

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der Beklagte wurde am ... 1954 in P. geboren. Seine Schulausbildung beendete er

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2019 - 16a D 15.2672

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand Der 1985 geborene Beklagte wendet sich gegen seine vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Ent

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. März 2019 - 16a D 17.1156

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand Der 1968 geborene Beklagte steht als Oberstudienrat (BesGr. A 14/Gymnasiallehrer) im

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. März 2019 - 16a D 17.2262

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand 1. Die am ... 1957 geborene Beklagte steht als Lehrerin - BesGr A 12 - im Dienst des Klägers

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Mai 2016 - 16a D 13.1540

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Die 19... in M. geborene Beklagte beendete ihre Schullaufbahn 1977 mit dem qualifiz

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 23. Aug. 2017 - Au 2 S 17.1053

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 7.319,58 festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2019 - 16a D 17.65

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor I. In Abänderung der Ziff. I des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 18. Oktober 2016 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/5 auf fünf Jahre erkannt. II. Der Beklagte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Jan. 2019 - M 13B DA 19.160

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor Gemäß § 27 BDG wird ohne vorherige Anhörung (§ 33 Abs. 4 StPO) angeordnet: I. Die Durchsuchung der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners befindlichen Wohnungen in ... Straße ..., ... sowie in ...straße, ...

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. März 2015 - 16a D 14.121

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. In Abänderung der Ziffer I des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. Oktober 2013 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte träg

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. März 2019 - RN 10 A DK 18.936

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der monatlichen Dienstbezüge in Höhe von 1/10 auf die Dauer von 18 Monaten erkannt. II. Der Beklagte trägt 4/5 und der Kläger 1/5 der Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Juli 2018 - RO 10A DK 17.1923

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung des monatlichen Ruhegehalts um ein Zehntel auf die Dauer von fünf Jahren erkannt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Mai 2016 - AN 13b D 15.00139

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der am … 1953 geborene Kläger steht als Lehrer im Dienste des Beklagten. Im vorliegenden Verfahren

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2017 - 16a D 14.2483

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Unter Abänderung von Ziffer 1 des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 7. Oktober 2014 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/20 auf die Dauer von drei Jahren erkannt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 13 DK 14.2456

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Das monatliche Ruhegehalt des Beklagten wird um 10% auf fünf Jahre gekürzt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1. Der Disziplinarbeklagte (im Folgenden: Beklagter)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Apr. 2016 - 16a D 14.938

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der 1965 in M. geborene Beklagte beendete seine Schullaufbahn 1982 mit der mittler

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2014 - 16a D 13.1568

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der am ... in W. geborene Beklagte steht als Oberstudienrat im Dienst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2014 - 16a D 13.253

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2012 wird gegen den Ruhestandsbeamten wegen eines Dienstvergehens auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Ruhegehalts auf die Dauer von drei Jah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2014 - 16a D 13.118

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der am ... 1957 in A. geborene Beklagte trat nach Abschluss seiner Schullaufba

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Dez. 2017 - AN 13a DS 17.01351

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am … 1971 geborene Antragsteller steht als Polizeiobermeister im Dienste der Antragsgegne

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2014 - 13 DK 14.1356

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor I. Das monatliche Ruhegehalt des Beklagten wird um 10% auf fünf Jahre gekürzt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1. Der Disziplinarbeklagte (im Folgenden: der Beklagt

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Okt. 2014 - 13 DK 12.6122

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Der Beklagte wird in ein Amt derselben Laufbahngruppe mit geringerem Endgrundgehalt (Besoldungsgruppe A 7) zurückgestuft. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1. Der Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 16a DC 14.360

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der 19... geborene Antragsteller wurde mit Wirkung vom 1. September 1997 in

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 06. Okt. 2014 - 10A DK 13.1937

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor I. Das Ruhegehalt der Beklagten wird für den Zeitraum von 2 Jahren um monatlich 5% gekürzt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Freistaat Bayern erstrebt als Diensthe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Mai 2015 - AN 13b D 13.01254

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird wegen eines Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger di

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 19. Jan. 2017 - RO 10 B DS 16.1490

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor I. Die mit Verfügung der Bundespolizeidirektion München vom 29. April 2016 angeordnete vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von 25% der Dienstbezüge des Antragstellers werden ausgesetzt. II. Die Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 11. Okt. 2017 - 16a D 15.2758

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagte beendete 1995 seine Schullaufbahn zunächst mit der Mittl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2016 - 16a D 14.1215

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand 1. Der am ... 1942 geborene Beklagte ist gelernter Elektromonteurmeister und war

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. März 2015 - 16a D 14.755

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der 19... in E. geborene Beklagte beendete seine Schullaufbahn 1976 mit de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2016 - 16a DZ 13.84

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO i. V. m. Art. 62 A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Feb. 2016 - 16a DZ 13.177

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO i. V. m. Art. 62 Abs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16a D 12.2519

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. In Abänderung der Ziffer I des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 wird der Beamte in das Amt eines Polizeimeisters versetzt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Jan. 2015 - M 19 DK 13.5342

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor I. Gegen den Beklagten wird wegen eines Dienstvergehens auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/20 auf die Dauer von 36 Monaten erkannt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juli 2014 - 19 DK 14.1201

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Gegen den Beklagten wird wegen eines Dienstvergehens auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juli 2014 - 19 DK 13.3774

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Gegen den Beklagten wird wegen eines Dienstvergehens auf die Aberkennung der Ruhestandsbezüge erkannt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der am ... 1962 ge

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Juni 2018 - AN 13b D 17.2408

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird in das Amt eines Lehrers (BesGr. A 12) zurückgestuft. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger die En

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2015 - 16a D 13.1904

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der 19... in I. geborene Beklagte steht als Polizeihauptmeister im Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2015 - 16a D 13.1889

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Die 19... geborene Beklagte beendete 1993 ihre Schullaufbahn mit der Mittleren R

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2015 - 16a D 13.1805

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der am 20. Januar 1951 geborene Beamte steht als Oberstudienrat im Diens

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Apr. 2018 - AN 13b D 17.01676

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts erkannt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2016 - 16a D 14.991

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der 19... geborene Beamte beendete 1978 seine Schullaufbahn mit dem qualifizie

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Nov. 2016 - RO 10A DS 16.961

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der mit Verfügung vom 2

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Nov. 2014 - RN 10A DB 13.1255

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor I. Die Disziplinarverfügung des Polizeipräsidiums München vom 25.6.2013 wird in der Weise abgeändert, dass das Ruhegehalt der Klägerin für den Zeitraum von drei Jahren um monatlich ein Zwanzigstel gekürzt wird. II. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2014 - 16a D 13.1132

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der am ... in P. geborene Beklagte schloss seine Schulausbildung 1993 mi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 16a D 10.2005

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der am ... in W. geborene Beklagte erwarb 1980 die mittlere Reife. Ein M

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 19. Mai 2014 - 10 A DK 12.1708

bei uns veröffentlicht am 19.05.2014

Tenor I. Das Ruhegehalt des Beklagten wird für den Zeitraum von 2 Jahren und 6 Monaten um jeweils monatlich 5% gekürzt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger betreibt

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. Mai 2018 - AN 13b DX 17.02115

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der mit Verfüg

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Mai 2014 - 19 DK 13.2464

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor I. Gegen den Beklagten wird wegen eines Dienstvergehens auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 22. März 2018 - B 5 K 17.195

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 14. Februar 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des zu vol

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 09. Mai 2018 - 16a D 16.1597

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand Der Rechtsstreit betrifft die Bemessung der Disziplinarmaßnahme für die Steuerhinterziehung

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(1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des...
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie frühere Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen haben die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit der dienstlichen...
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der...
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