Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 44 Erholungsurlaub
Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 44 Erholungsurlaub
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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern Inhaltsverzeichnis
Beamtinnen und Beamten steht jährlicher Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29/05/2010 15:07
Ein Beamter hat keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsUrlaubsansprüche
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9 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 03/02/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die am ... 1978 geborene Klägerin möc
published on 19/02/2018 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. März 2017 - 9 K 3987/15 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Tatbestand
1 Die Kläg
published on 29/06/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. September 2015 wird zurückgewiesen.
published on 19/11/2015 00:00
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betrifft die finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs bei einer Altersteilzeitbeschäftigung im
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