Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 2 Erfindungen

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 2 Erfindungen
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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Inhaltsverzeichnis

Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.

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published on 12/04/2011 00:00

Berichtigt durch Beschluss vom 30. Mai 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 72/10 Verkündet am: 12. April 2011 Wermes Justizamtsinspekto
published on 24/10/2000 00:00

Berichtigt durch Beschluß vom 19. Dezember 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL X ZR 72/98 Verkündet am: 24. Oktober 2000 Wermes.
published on 14/09/2017 00:00

Tenor I. Das Teilurteil des Landgerichts München vom 18.08.2016 (Az.: 7 O 3299/15) wird auf die Anschlussberufung des Klägers in Ziffer I. dahingehend abgeändert, dass es statt „in der Zeit seit dem 29.01.2012" heißt „in
published on 01/12/2010 00:00

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 18.3.2010, Az.: 4 Ca 2949/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darübe
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