Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 3 Technische Verbesserungsvorschläge
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 3 Technische Verbesserungsvorschläge
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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Inhaltsverzeichnis
Technische Verbesserungsvorschläge im Sinne dieses Gesetzes sind Vorschläge für sonstige technische Neuerungen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.
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published on 18/05/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 79/07 Verkündet am: 18. Mai 2010 Anderer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Steuerv
published on 24/10/2000 00:00
Berichtigt durch Beschluß vom 19. Dezember 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL X ZR 72/98 Verkündet am: 24. Oktober 2000 Wermes.
published on 01/12/2010 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 18.3.2010, Az.: 4 Ca 2949/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten darübe
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