Fachanwalt für ziviles Revisionsrecht

bei uns veröffentlicht am01.08.2017

Autoren

Rechtsanwalt

Dr. Andreas Neumann

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Zusammenfassung des Autors
Gegenmodell zum überkommenen System der Singularzulassung zum BGH in Zivilsachen

Um Mandanten in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertreten zu können, benötigt ein Rechtsanwalt eine besondere Zulassung, die sogenannte Singularzulassung. Nur ganz wenige, besonders zugelassene Rechtsanwälte dürfen in Zivilsachen beim BGH vortragen. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der Wahl der BGH-Anwälte mit seinem Nichannahmebeschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16 - kürzlich bestätigt.

Das derzeitige System ist aber von Seiten der Rechtsanwaltschaft selbst in die Kritik geraten. Die Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG werde beschränkt, das Auswahlverfahren sei intransparent und begünstige Nepotismus. Bei anderen Bundesgerichten und Oberlandesgerichten sei auch keine besondere Zulassung (mehr) erforderlich.

Nach meiner unmaßgeblichen Auffassung sollte die Rechtsanwaltschaft erst eine Alternative aufbauen, nämlich die Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht. Man kann ein bestehendes System nicht sinnvoll ohne Gegenmodell angreifen. Eine funktionierende Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht wäre das stärkste Argument gegen die Singularzulassung. Wir Rechtsanwälte müssten die nötige Qualität gerade im anerkannt schwierigen zivilen Revisionsrecht selbst gewährleisten. 

Inhaltlich stelle ich mir vor, dass von einem solchen Fachanwalt neben dem Verfahrensrecht die Historie der Rechtsfortbildung durch die Zivilsenate des BGH beherrscht werden muss, also im Grunde (mindestens) alle Grundsatzentscheidungen und die jeweiligen Kontexte. Gründliche Quellenkenntnis ermöglicht sensiblen Mit-Denkern vorsichtige Prognosen.

Qualitätskontrollen sind förderlich, ebenso wie Diversität und Arbeitsteilung. Ich fände es einerseits spannend, in einem baurechtlichen oder immobilienrechtlichen Fall selbst bis zum BGH ziehen zu können und gegebenenfalls sogar eine Grundsatzentscheidung oder Rechtsprechungsänderung zu generieren. Andererseits würde ich aber gerne auch auf den Sachverstand revisionsrechtlich erfahrenerer Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen wollen, auf sie verweisen oder sie mit einbeziehen. Eine Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht macht diesen Spezialisierungs- und Erfahrungsvorsprung nach außen weithin erkennbar und die Qualität kontrollierbar.

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 13. Juni 2017 - 1 BvR 1370/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

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Dr. Andreas Neumann


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Alphabetische Bibliographie der deutschsprachigen Corona-Aufklärungsliteratur 2020-2022

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Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 

Endlich endgültiges Ende der schädlichen "Schutz"-Maske

26.02.2023

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