Rechtsgebiet
Handelsrecht
59 von 174 Normen · 4 Urteile im Überblick
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Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Da im kaufmännischen Geschäftsverkehr (B2B) ein gesteigertes Bedürfnis nach Schnelligkeit, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz besteht, weichen die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) an vielen Stellen von den eher verbraucherschützenden allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab.
📐 Der Kaufmannsbegriff (§ 1 HGB)
Die Anwendbarkeit des Handelsrechts hängt entscheidend davon ab, ob die beteiligten Parteien Kaufleute sind. Die Basisnorm hierfür ist § 1 HGB (Istkaufmann):
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Wer diesen sogenannten Istkaufmann-Status erfüllt, unterliegt dem HGB. Kapitalgesellschaften (wie die GmbH oder AG) sind kraft Rechtsform ohnehin Kaufleute (Formkaufmann). Kleingewerbetreibende, die die Schwelle des § 1 Abs. 2 HGB nicht überschreiten, können durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister (Kannkaufmann) optieren.
⚖️ Das Handelsregister und Vertrauensschutz
Das Handelsregister (geführt bei den Amtsgerichten) bildet das Rückgrat der kaufmännischen Rechtssicherheit. Es genießt strengen Vertrauensschutz nach § 15 HGB (negative Publizität). Trägt ein Kaufmann eine eintragungspflichtige Tatsache (z. B. den Widerruf einer Prokura) nicht ein oder macht sie nicht bekannt, so kann er sie einem Dritten nicht entgegensetzen. Der Dritte darf darauf vertrauen, dass das Handelsregister stimmt.
⚠️ Besonderheiten der Handelsgeschäfte
Für Handelsgeschäfte (Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören) gelten verschärfte Regeln (§§ 343 ff. HGB). Eine der praktisch wichtigsten Normen ist die kaufmännische Rügeobliegenheit (§ 377 HGB). Wenn ein Kaufmann Ware geliefert bekommt, muss er diese unverzüglich untersuchen und etwaige Mängel dem Verkäufer anzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Ware trotz Mängeln als genehmigt (er verliert alle Gewährleistungsansprüche). Zudem können Kaufleute untereinander von den AGB-Klauselverboten des BGB leichter abweichen und Gerichtsstände frei vereinbaren.
1896/2006 ha introdotto, con entrata in vigore a decorrere dal 12/12/08, l’ingiunzione di pagamento europea, quale strumento di recupero dei crediti da far valere nello spazio della Comunità Europea … Weiterlesen ›
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Negli ultimi anni il mercato immobiliare in Germania, e in particolare a Berlino, è in grande fermento. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Gesellschafts- und Handelsrecht“.
Schlüsselnormen
- § 9 HRVRegisterordner
- § 43 HRVInhalt der Eintragungen in Abteilung B
- § 12 HRVForm der Eintragungen
- § 30a HRVAusdrucke
- § 17 HRV§ 17
- § 16 HRV§ 16
- § 19 HRV§ 19
- § 21 HRVUmschreibung eines Registerblatts
- § 25 HRV§ 25
- § 47 HRVGrundsatz
- § 52 HRVUmfang des automatisierten Datenabrufs
- § 10 HRVEinsichtnahme
- § 7 HRVElektronische Führung des Handelsregisters
- § 14 HRV§ 14
- § 26 HRVÄnderung eingetragener Angaben
- § 32 HRVBereitstellung der Eintragung zum Abruf
- § 16a HRVKennzeichnung bestimmter Eintragungen
- § 18 HRV§ 18
- § 20 HRV§ 20
- § 23 HRV§ 23
- § 24 HRV§ 24
- § 40 HRVInhalt der Eintragungen in Abteilung A
- § 48 HRVBegriff des elektronisch geführten Handelsregisters
- § 1 HRVZuständigkeit des Amtsgerichts
- § 11 HRVBereitstellung von Unternehmensdaten über das Europäische System der Registervernetzung
- § 2 HRV§ 2
- § 3 HRV§ 3
- § 4 HRV§ 4
- § 8 HRVRegisterakten
- § 13 HRV§ 13
- § 15 HRVÜbersetzungen
- § 19a HRV§ 19a
- § 22 HRVGegenstandslosigkeit aller Eintragungen
- § 27 HRVVornahme der Eintragung
- § 28 HRVElektronische Signatur
- § 29 HRV§ 29
- § 30 HRV§ 30
- § 31 HRV§ 31
- § 33 HRVRegisterbekanntmachungen nach § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs
- § 34 HRV(weggefallen)
- § 34a HRVVeröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union
- § 35 HRV§ 35
- § 36 HRV§ 36
- § 37 HRVMitteilungen an andere Stellen
- § 38 HRV§ 38
- § 38a HRV§ 38a
- § 38b HRVÜberprüfung ausländischer Registereintragungen über das Europäische System der Registervernetzung
- § 41 HRV§ 41
- § 42 HRV§ 42
- § 44 HRV§ 44
- § 45 HRV§ 45
- § 46 HRV§ 46
- § 46a HRV§ 46a
- § 39 HRV§ 39
- § 49 HRVAnforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
- § 50 HRVGestaltung des elektronisch geführten Handelsregisters
- § 51 HRVAnlegung des elektronisch geführten Registerblatts durch Umschreibung
- § 53 HRVProtokollierung der Abrufe
- § 54 HRVErsatzregister und Ersatzmaßnahmen
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BGHErteilung einer Rechtsnachfolgeklausel: Aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger als allgemeinkundige TatsacheVII ZB 69/21 · 24.05.2023 · Beschluss
- AG-SIEGENAG Siegen, 27.01.2016 – HR B XXXXHR B XXXX · 27.01.2016
- BGHHandelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung ihres vormals männlichen VornamensII ZB 12/14 · 03.02.2015 · Beschluss
- OLGSHOLGSH, 17.04.2014 – 2 W 25142 W 25/14 · 17.04.2014
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Handelsrecht
Alle Fragen im FAQ ›Wie hoch ist das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt)?
Das Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das hinter diesem Mindeststammkapital zurückbleibt, muss gemäß § 5a Abs. 1 GmbHG in der Firma abweichend von § 4 GmbHG die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen; Sacheinlagen sind bei ihr ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG).
Nach welchem Maßstab haften GmbH-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft?
Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG solidarisch für den entstandenen Schaden. Die Ansprüche aus diesen Bestimmungen verjähren gemäß § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren.
Was besagt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf?
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware nach § 377 Abs. 1 HGB unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware gemäß § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Wann kann der Geschäftsführer einer GmbH abberufen werden?
Die Bestellung der Geschäftsführer ist nach § 38 Abs. 1 GmbHG zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen. Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs gemäß § 38 Abs. 2 S. 1 GmbHG auf den Fall beschränkt werden, dass wichtige Gründe denselben notwendig machen; als solche Gründe gelten nach § 38 Abs. 2 S. 2 GmbHG insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
Wer gilt nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann?
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist nach § 1 Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist gemäß § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Die Vorschriften über Kaufleute finden nach § 6 Abs. 1 HGB auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.