Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 5a Unternehmergesellschaft

(1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.

(3) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden

1.
für Zwecke des § 57c;
2.
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist;
3.
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.

(4) Abweichend von § 49 Abs. 3 muss die Versammlung der Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen werden.

(5) Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma nach Absatz 1 darf beibehalten werden.

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Gesellschaftsrecht: Rechtsform – „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist kein zulässiger Namenszusatz

20.09.2019

Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist keine zulässige Rechtsformangabe einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Gesellschaftsformen: Sieben Jahre Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt

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Kapitalgesellschaften: Auch die Unternehmergesellschaft muss ihren Jahresabschluss offenlegen

06.05.2016

Auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt.

Gesellschaftsrecht: Zum Gründungsaufwand von 100 % des Stammkapitals bei der UG

05.11.2015

Eine Verletzung Gläubigerschutzvorschrift des § 26 II AktG folgt nicht daraus, dass der gesellschaftsvertraglich bestimmte Gründungsaufwand genau dem vereinbarten Stammkapital entspricht.

Gesellschaftsrecht: Zur Eintragung einer UG nach Geschäftsübertragung

05.08.2014

Zur Eintragung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, auf die bereits vor der Eintragung die Geschäfte eines einzelkaufmännischen Betriebs übertragen wurden.

Insolvenzrecht: Insolvenzanfechtung bei Verwertung einer bestellten Sicherung

17.09.2013

Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung auch, wenn die Verwertung länger als 1 Jahr vor der Antragstellung erfolgte.
Insolvenzrecht

UG: Rechtsscheinhaftung für unrichtigen Rechtsformzusatz „GmbH“

04.09.2012

in diesem Fall haftet der Handelnde dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich-BGH vom 12.06.12-Az:II ZR 256/11

Unternehmergesellschaft: Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung

25.02.2012

für Kapitalerhöhungsvorgang bei der UG sollen keine strengeren Maßstäbe gelten als für Neugründung einer „normalen“ GmbH-OLG Stuttgart vom 13.10.11-Az: 8 W 341/11

Recht der UG: Zum Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Beschränkungen

12.10.2010

OLG München vom 23.09.10-Az: 31 Wx 149/10- Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 5a GmbHG

§ 5a GmbHG zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 5a GmbHG zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung


(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die gesetzlichen

Handelsgesetzbuch - HGB | § 242 Pflicht zur Aufstellung


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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil


(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehm

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 7 Anmeldung der Gesellschaft


(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Vie

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 49 Einberufung der Versammlung


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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 4 Firma


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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 57c Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln


(1) Das Stammkapital kann durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital erhöht werden (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). (2) Die Erhöhung des Stammkapitals kann erst beschlossen werden, nachdem der Jahresabschluß für das letzte vor der Bes

Referenzen - Urteile | § 5a GmbHG

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Aug. 2014 - 22 B 14.880

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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2017 - 14 LA 1/17

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Landgericht Düsseldorf Urteil, 20. Juli 2016 - 25 S 179/15

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Sozialgericht Aachen Urteil, 24. Nov. 2015 - S 14 AS 128/15

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Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 25.000,00 festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der sinngemäße Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirkung de

Landgericht Bonn Beschluss, 05. März 2015 - 16 T 940/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Mai 2014 - 11 Wx 24/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 20. Februar 2014 - AR 583/14 - aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, die Eintragung der W. UG (haftungsbeschränkt) nicht aus

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 16. Okt. 2013 - 9 O 434/12 U.

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1) 1/6. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1) zu 26 %. Die außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 07. Aug. 2012 - 3 B 300/12

bei uns veröffentlicht am 07.08.2012

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Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Okt. 2011 - 8 W 341/11

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

Tenor 1. Auf die befristete Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 6. September 2011 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur weiteren Behandlung der Anmeldung des Bete

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