Abberufung

15/07/2006 19:36
Durch eine Abberufung wird die Organstellung (z.B. des Geschäftsführers einer GmbH) beendet. Dies führt aber nicht gleichzeitig zur Beendigung zusätzlich vereinbarter Anstellungs- oder Beraterverträge. Diese müssen durch Kündigung beendet werden.