Zivilprozessordnung - ZPO | § 545 Revisionsgründe

Zivilprozessordnung - ZPO | § 545 Revisionsgründe
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.

(2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

5 Anwälte | {{shorttitle}}

moreResultsText

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
34 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

09/04/2018 11:40

Rechteinhaber können von Internet-Providern verlangen, Daten nicht zu löschen, die für die Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG erforderlich sind – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Internetrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
07/02/2018 10:11

Der BGH hat entschieden, dass für die internationale Zuständigkeit aufgrund Satzungssitzes der Registerseintrag genügt. Eine Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit am Ort des Satzungssitzes ist nicht erforderlich – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz Berlin
19/01/2017 10:27

Wer in seinen Rechten am eigenen Bild geschädigt ist, kann in jedem europäischen Staat Klage erheben, in dem das entsprechende Bildmaterial im Internet zugänglich war oder ist.
20/12/2016 21:55

Wird ein Produkt in Form der Marke hergestellt, schwächt dies nicht deren Kennzeichnungskraft, wenn sie nicht funktionsbedingt vorgegeben war oder die Ware beschreibend ist.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts erfolgen. (2) Das Berufungsgerich

Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
320 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 14/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 497/18 Verkündet am: 14. Januar 2020 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel I-VO Art.
published on 14/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 496/18 Verkündet am: 14. Januar 2020 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brü
published on 14/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 495/18 Verkündet am: 14. Januar 2020 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel I-VO Art.
published on 03/12/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 301/11 vom 3. Dezember 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1, ZPO §§ 314, 540 Abs. 1 Nr. 1 Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ein
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.