Zivilprozessordnung - ZPO | § 542 Statthaftigkeit der Revision

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die Revision findet gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt.

(2) Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt. Dasselbe gilt für Urteile über die vorzeitige Besitzeinweisung im Enteignungsverfahren oder im Umlegungsverfahren.

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17.08.2017 14:59

Wird eine Pflichtangabe in einem Zusatz des Darlehensvertrags genannt, so muss der Kreditvertrag diesbezüglich einen klaren und prägnanten Verweis enthalten.
SubjectsAllgemeines
18.02.2016 12:27

Anders als bei der Funktion „gefällt mir“ ist dem „Teilen“ für sich genommen keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen.
28.01.2016 17:19

Hat der Vermieter keinen diesbezüglichen Duldungstitel, muss der Mieter nicht hinnehmen, dass an seine Wohnung ein Balkon angebaut wird.
27.08.2015 13:15

Der Vermieter darf im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen.
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(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.§ 542 Ab
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published on 08.11.2021 13:38

Das OLG Frankfurt hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Übermittlung von Daten, die Aussagen bezüglich der Kreditwürdigkeit der Klägerin zulassen könnten, an die SCHUFA zulässig ist. Das OLG bejaht vorliegend die Zul&
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Das OLG Frankfurt hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Übermittlung von Daten, die Aussagen bezüglich der Kreditwürdigkeit der Klägerin zulassen könnten, an die SCHUFA zulässig ist.

Das OLG bejaht vorliegend die Zulässigkeit und stellt darüber hinaus fest, dass im Rahmen des § 28a I BDSG keine Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen der betroffenen Klägerin stattzufinden hat.

published on 13.01.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 97/19 vom 13. Januar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:130120BIIZR97.19.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Januar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher und die Ric
published on 11.07.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 195/11 vom 11. Juli 2011 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die R
published on 12.12.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 82/17 vom 12. Dezember 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:121217BIXZB82.17.0 Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Grupp, die Richterin Möhring und den Richter Dr. Schoppmeyer am 12. Dezember 20
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