Vorruhestandsgesetz - VRG | § 14 Befristung der Regelung

Vorruhestandsgesetz - VRG | § 14 Befristung der Regelung
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Für die Zeit ab 1. Januar 1989 ist dieses Gesetz nur noch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.

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published on 15/02/2011 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - aufgehoben.
published on 15/02/2011 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 - 2/8 Sa 1649/07 - aufgehoben.
published on 15/02/2011 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 - 2/8 Sa 1650/07 - aufgehoben.
published on 06/10/2006 00:00

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.09.2005 - Az.: 2 C 179/05 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollst
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