Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 81 Schutz des Veranstalters

Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1 neben dem ausübenden Künstler auch dem Inhaber des Unternehmens zu. § 10 Abs. 1, § 31 sowie die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

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Internetrecht: Zur Verpflichtung von Internet Service Providern zur Sperrung illegaler Webseiten

30.04.2014

Art. 8 III der RL 2001/29/EG verlangt nicht explizit nach einer vertraglichen Beziehung zwischen dem Vermittler und der Person, die das Urheberrecht verletzt.

FIFA WM 2014 und das Public Viewing in Deutschland

15.04.2014

Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
Verwaltungsrecht

Nicht angemeldete öffentliche Musikwiedergabe

30.12.2010

Die Verfolgung des Zahlungsanspruchs auf dem Klagewege ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil das obligatorische Schlichtungsverfahren zuvor nicht durchgeführt wurde - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 82 Dauer der Verwertungsrechte


(1) Ist die Darbietung des ausübenden Künstlers auf einem Tonträger aufgezeichnet worden, so erlöschen die in den §§ 77 und 78 bezeichneten Rechte des ausübenden Künstlers 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers, oder wenn dessen erste erlaubte B
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 31 Einräumung von Nutzungsrechten


(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eing

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft


(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gil

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 78 Öffentliche Wiedergabe


(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung 1. öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a),2. zu senden, es sei denn, dass die Darbietung erlaubterweise auf Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, die erschienen oder e

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung


(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. (2) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist,

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 38 Beiträge zu Sammlungen


(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. J

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten


Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.

Referenzen - Urteile |

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2010 - I ZR 60/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 60/09 Verkündet am: 28. Oktober 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2015 - I ZR 204/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I Z R 2 0 4 / 1 3 Verkündet am: 12. Februar 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja B

Oberlandesgericht München Urteil, 23. März 2017 - U 3702/16 Kart

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 2016, Az.: 17 HK O 12936/15, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Di

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 07. Dez. 2015 - 6 U 54/13

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistungen vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Landgericht Köln Beschluss, 20. Feb. 2015 - 14 S 30/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zu

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 12. Feb. 2015 - I ZR 204/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2013 aufgehoben.

Landgericht Flensburg Urteil, 10. Okt. 2014 - 8 O 117/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klä

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Dez. 2008 - 2 A 10327/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2008

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 15. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorlä

Referenzen

(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. (2) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu...
(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung 1. öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a),2. zu senden, es sei denn, dass die Darbietung erlaubterweise auf Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, die erschienen oder erlaubterweise...
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für...
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für...
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden...
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.
(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Jedoch darf der...