Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 33 UrhG

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Urheberrecht: Zur Folge des Erlöschens einer Hauptlizenz für die Unterlizenz

16.08.2012

Unterlizenz erlischt grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Hauptlizenz erlischt-BGH vom 19.07.12-Az:I ZR 70/10-Rechtsanwalt für Urheberrecht

Referenzen - Gesetze | § 33 UrhG

§ 33 UrhG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 33 UrhG wird zitiert von 5 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 85 Verwertungsrechte


(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens al

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 87 Sendeunternehmen


(1) Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, 1. seine Funksendung weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen,2. seine Funksendung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild-

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 94 Schutz des Filmherstellers


(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 81 Schutz des Veranstalters


Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1 neben dem ausübenden Künstler auch dem Inhaber des Unternehmens zu. § 10 Abs. 1, § 31 sowie die §§ 3

Referenzen - Urteile | § 33 UrhG

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - I ZR 24/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 24/11 Verkündet am: 19. Juli 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - I ZR 70/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 70/10 Verkündet am: 19. Juli 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2009 - I ZR 153/06

bei uns veröffentlicht am 26.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 153/06 Verkündet am: 26. März 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. März 2001 - I ZR 182/98

bei uns veröffentlicht am 29.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 182/98 Verkündet am: 29. März 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Landgericht Köln Urteil, 04. Dez. 2013 - 28 O 347/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 09.08.2013 – 28 O 347/13 – wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller