Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung

(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen.

(2) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu vervielfältigen und zu verbreiten. § 27 ist entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

3 Artikel zitieren .

Urheberrecht: Zur Lizenzgebühr auch nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Tauschbörsennutzung

17.11.2016

Der Restschadensersatz kann in Fällen des widerrechtlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.

Urheberrecht: Zur Aufsichtspflicht der Eltern bei Internetnutzung

14.01.2016

Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern.

Urheberrecht: Zum Schadensersatzanspruch wegen illegalen Filesharings

17.12.2015

Der Beweis, dass eine IP-Adresse zum Tatzeitpunkt einem konkreten Internetanschluss zugeordnet war, kann regelmäßig durch die vom Internetprovider durchgeführte Zuordnung geführt werden.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen


(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach § 27, § 54 Absatz 1, § 54c Absatz 1, § 77 Absatz 2, § 85 Absatz 4, § 94 Absatz 4 oder § 137l Absatz 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller R
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 81 Schutz des Veranstalters


Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1 neben dem ausübenden Künstler auch dem Inhaber des Unternehmens zu. § 10 Abs. 1, § 31 sowie die §§ 3

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 82 Dauer der Verwertungsrechte


(1) Ist die Darbietung des ausübenden Künstlers auf einem Tonträger aufgezeichnet worden, so erlöschen die in den §§ 77 und 78 bezeichneten Rechte des ausübenden Künstlers 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers, oder wenn dessen erste erlaubte B

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte


(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten 1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 92 Ausübende Künstler


(1) Schließt ein ausübender Künstler mit dem Filmhersteller einen Vertrag über seine Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmwerks, so liegt darin im Zweifel hinsichtlich der Verwertung des Filmwerks die Einräumung des Rechts, die Darbietung auf ein
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen


(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch k

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2010 - I ZR 11/08

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 11/08 Verkündet am: 14. Oktober 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2004 - I ZR 145/02

bei uns veröffentlicht am 25.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 145/02 Verkündet am: 25. November 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja (b

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2009 - I ZR 5/07

bei uns veröffentlicht am 22.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 5/07 Verkündet am: 22. April 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2015 - I ZR 88/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 88/13 Verkündet am: 5. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2008 - I ZR 112/06

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/knx/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=4&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR012730965BJNE006400315&doc.part=S&d

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 2874/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Die Berufungen der Klägerinnen und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 31.05.2016 werden zurückgewiesen. II. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Be

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1799/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufungen der Klägerinnen wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.03.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 3735/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10.08.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1797/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.03.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meid

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1818/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufungen der Klägerinnen wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.03.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei

Landgericht München I Endurteil, 12. Dez. 2017 - 33 O 15792/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1819/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.03.2016 aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, und die Klage insgesamt abgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Klägerin w

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - I ZR 48/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 48/15 Verkündet am: 12. Mai 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Everytime we touch UrhG §§ 1

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2015 - I ZR 19/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 19/14 Verkündet am: 11. Juni 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tauschbörse I UrhG § 85 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2015 - I ZR 7/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 7/14 Verkündet am: 11. Juni 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tauschbörse II UrhG § 85 Abs

Landgericht Flensburg Beschluss, 17. März 2015 - 8 O 29/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Der Antrag vom 3.3.2015 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfügung

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2014 - I ZR 215/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 2 1 5 / 1 2 Verkündet am: 18. Juni 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gesamtvertrag T

Referenzen

(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch kann nicht...