Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 1 Beschäftigte

Versicherungspflichtig sind

1.
Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch besteht die Versicherungspflicht fort,
2.
behinderte Menschen, die
a)
in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 226 des Neunten Buches oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind,
b)
in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die einem Fünftel der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht; hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung,
3.
Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen; dies gilt auch für Personen während der individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 des Neunten Buches,
3a.
(weggefallen)
4.
Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften während ihres Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit ihrer außerschulischen Ausbildung.
Personen, die Wehrdienst leisten und nicht in einem Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit stehen, sind in dieser Beschäftigung nicht nach Satz 1 Nr. 1 versicherungspflichtig; sie gelten als Wehrdienstleistende im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 2 oder 2a und Satz 4. Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig beschäftigt, wobei Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes als ein Unternehmen gelten. Die in Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Personen gelten als Beschäftigte im Sinne des Rechts der Rentenversicherung. Die folgenden Personen stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 gleich:
1.
Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden,
2.
Teilnehmer an dualen Studiengängen und
3.
Teilnehmer an Ausbildungen mit Abschnitten des schulischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung, für die ein Ausbildungsvertrag und Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht (praxisintegrierte Ausbildungen).

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Sozialrecht: Lohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig

31.10.2019

Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Gesellschaftsrecht: Sozialversicherungspflicht: Schuldrechtliche Stimmrechtvereinbarung bleibt ohne Wirkung

21.09.2017

Fehlt einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht mehrheitlich beteiligt ist, nach dem Gesellschaftsvertrag die Rechtsmacht, Entscheidungen abzuwehren, ist er sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Neue Herausforderungen für Arbeitgeber im Arbeits- und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Boris Maskow, LL.M., Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
22.06.2016

​Der Mindestlohn hat sich etabliert, die ganz großen Überraschungen blieben bislang aus. Doch Arbeitgeber müssen sich 2016 auf weitere Herausforderungen einstellen.

GmbH: Zur Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer

03.07.2014

Verfügt ein GmbH-Geschäftsführer über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft, ist er als abhängig Beschäftigter ggf. sozialversicherungspflichtig.

Arbeitsrecht: Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt

28.10.2009

Unternehmer sind nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG selbständig tätig und daher im Regelfall nicht sozialversicherungspflichtig - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Steuerrecht: BFH: Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt

09.09.2009

Rechtsanwalt für Steuerrecht - Scheinselbstständigkeit - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 25d


(1) Einkommen im Sinne der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen der Kriegsopferfürsorge; § 26a Abs. 4 bleibt unberührt. Als Einkommen gelten nicht:1.die Grundrente und die S

Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz - HZvG 2002 | § 3 Versicherte Arbeitnehmer


(1) Versicherungspflichtig in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind die in den in § 1 Abs. 1 genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer. (2) Auf Antrag werden in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung die Arbeitnehmer in we
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 43 Rente wegen Erwerbsminderung


(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie 1. teilweise erwerbsgemindert sind,2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht


(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit1.Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öff

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst


(1) Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur in voller Höhe geleistet, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 1c nicht überschritten wird. (1a) Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nur te

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 3 Sonstige Versicherte


Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit,1.für die ihnen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind (§ 56),1a.in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf re
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 18 Konzern und Konzernunternehmen


(1) Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen d
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 3 Sonstige Versicherte


Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit,1.für die ihnen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind (§ 56),1a.in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf re

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 55 Beitragszeiten


(1) Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt g

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 60 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung


(1) Anrechnungszeiten und eine Zurechnungszeit werden der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet, wenn vor dieser Zeit der letzte Pflichtbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. (2) Anrechnungszeiten wegen einer

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juli 2017 - L 5 KR 443/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht Regensburg Beschluss, 11. Aug. 2017 - S 3 R 8030/17 ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 23.05.2017 gegen den Bescheid vom 08.05.2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 21.176,58 &#

Sozialgericht München Endurteil, 21. Nov. 2016 - S 28 KR 250/14

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Er

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Mai 2016 - L 19 R 405/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 02.04.2014 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 02. Nov. 2016 - S 7 R 5011/14

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 31.08.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.06.2012 wird aufgehoben und festgestellt, dass die Tätigkeit des Klägers vom 24.01. bis 31.07.2011 beim Beigeladenen nicht im Ra

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juli 2015 - L 20 R 630/12

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.05.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 21. Sept. 2017 - S 14 R 1193/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 17.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2015 wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Der Streitwert wird

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 13. Feb. 2019 - 5 K 887/18

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob Versorgungsbeiträge zu einem inländischen Vers

Sozialgericht Landshut Urteil, 11. März 2019 - S 1 BA 30/18

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 10.01.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.05.2018 sowie des Änderungsbescheides vom 10.07.2018 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte Säumniszuschläge fordert. Im Übri

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Feb. 2019 - L 13 R 525/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2011 abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 7 R 5045/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 14. Feb. 2017 - S 4 R 1035/14

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 7. Mai 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. September 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2019 - L 1 R 46/16

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - L 1 RS 5/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.08.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Apr. 2016 - L 7 R 377/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Februar 2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 29. September 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2010 in Form

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juli 2018 - L 7 R 5189/16

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 8. November 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 8. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Mai 2016, geän

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2018 - L 19 R 671/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.06.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Sept. 2015 - L 19 R 554/11

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - gegen ... Rentenversicherung ..., vertreten durch das Direktorium, .

Sozialgericht Landshut Urteil, 31. Juli 2018 - S 1 R 5060/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 15.05.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.11.2017 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die Umlagebeträge und die Säumniszuschläge auf der Grundla

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2015 - L 7 R 240/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 7. November 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 26.10.2009 sowie den Änderungsbescheid vom 24.03.2010 in Gestalt des Widerspruchsbesche

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juli 2015 - L 7 R 181/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 29.Januar 2015 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird

Sozialgericht Regensburg Urteil, 05. März 2018 - S 3 R 625/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung n

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - L 16 R 935/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 21. August 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beigeladene zu 1) in ihrer Tätigkeit als Integrationshelferin für de

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Juni 2015 - L 16 R 780/13

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Beschäftigung Betriebsprüfung Säumniszuschläge Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger u

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2014 - L 19 R 376/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Beitragszeiten Pflichtbeiträge Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - L 14 R 775/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Gründe BAYERISCHES LANDESSOZIALGERICHT L 14 R 775/12 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 12 R 2261/11 in dem Rechtsstreit ... - Kläger und Berufungsbeklagter - gegen Deutsche Rentenversicherung ...,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - L 5 R 1071/12

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18.10.2012 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zuge

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 21. Jan. 2015 - S 17 R 770/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Januar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Juni 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2015 - 19 ZB 14.2293

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2014 - L 5 R 910/12

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14. September 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revisio

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 10 AL 116/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 17.02.2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 21.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.09.2013 wird abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 5 KR 544/14

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.11.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. III. Di

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2018 - L 7 R 5059/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 19 R 446/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 10.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 19 R 1005/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.08.2013 und der Bescheid der Beklagten vom 23.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.04.2013 aufgehoben. II. Di

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2015 - S 14 R 763/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger beansprucht die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung. Der 1965 geborene Kläger h

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 28. Juni 2017 - S 11 R 1141/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 02.04.2012 bis 01.07.2014 für den Versicherten C. gezahlten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 62.049,27 € zu erstatten. II. Die Bek

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2018 - L 19 R 829/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.11.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 15. Okt. 2015 - S 11 R 1105/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1) sind nicht zu erstatten. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festges

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - L 19 R 145/14

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14.01.2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 10.02.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.07.2011

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Apr. 2016 - L 14 R 345/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 6. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. März 2017 - 7 U 4410/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor – 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.08.2016 (Az. 29 O 4064/16) wird einstimmig zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dies

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2017 - L 19 R 1001/13

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.08.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Augsburg Urteil, 22. Jan. 2015 - S 17 R 620/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, beim Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 16. Januar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Mai 2014 für seine ab 1. November 2013 ausgeübte Tätigkeit für die Kanzlei D. die Befrei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2014 - L 5 R 1072/12

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tatbestand Streitig ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen in seiner Tätigkeit für die Klägerin. 1. Die Klägerin ist eine seit dem 05.10.2000 im Handelsregister des Amtsgerichts A-Stadt eingetragene Gesells

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2014 - L 5 R 11/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig die Versicherungspflicht der Beigeladenen in den verschiedenen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung in ihrer Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 1.5.2008 bis 30.9.2008.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 KR 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 KR 11/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Februar 2016 aufgehoben.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 13. Aug. 2018 - L 5 KR 81/18 B

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 15.2.2018 aufgehoben. 2. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Gründe I. 1 Ums

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 AL 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. August 2017 aufgehoben.

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