Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG | § 3 Fehler
Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG | § 3 Fehler
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Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte Inhaltsverzeichnis
(1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
- a)
seiner Darbietung, - b)
des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, - c)
des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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17/07/2015 12:51
Der Hersteller haftet für den Ersatz des durch eine chirurgische Operation zum Austausch eines fehlerhaften Herzschrittmachers verursachten Schadens, wenn der Austausch erforderlich ist.
SubjectsWirtschaftsrecht
17/07/2015 12:28
Der Hersteller haftet für den Ersatz des Schadens, wenn ein Austausch erforderlich ist, um den Fehler zu beseitigen und das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das die Patienten zu erwarten berechtigt sind.
SubjectsWirtschaftsrecht
20/07/2012 10:36
befindet sich auf einer Pizza ein Metallteil, ist diese mangelhaft und weist einen Fabrikationsfehler auf- AG München vom 24.10.11-Az:231 C 7215/11
SubjectsWirtschaftsrecht
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published on 16/04/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 157/18 vom 16. April 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 544 Abs. 7; ProdHaftG § 3 Abs. 1 Zur Gehörsverletzung bei der Feststellung eines Produktfehlers (hier: Met
published on 21/06/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 238/03 Verkündet am: 21. Juni 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 17/03/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 176/08 Verkündet am: 17. März 2009 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ProdHaftG § 3
published on 05/02/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 1/12 Verkündet am: 5. Februar 2013 Holmes Justizangestelte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
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