Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG | § 13 Erlöschen von Ansprüchen

(1) Der Anspruch nach § 1 erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat. Dies gilt nicht, wenn über den Anspruch ein Rechtsstreit oder ein Mahnverfahren anhängig ist.

(2) Auf den rechtskräftig festgestellten Anspruch oder auf den Anspruch aus einem anderen Vollstreckungstitel ist Absatz 1 Satz 1 nicht anzuwenden. Gleiches gilt für den Anspruch, der Gegenstand eines außergerichtlichen Vergleichs ist oder der durch rechtsgeschäftliche Erklärung anerkannt wurde.

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Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG | § 1 Haftung


(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle de

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Landgericht Duisburg Urteil, 10. Nov. 2016 - 8 O 502/11

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor  Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbare

Landgericht Duisburg Urteil, 10. Nov. 2016 - 8 O 492/11

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. 1Tatbestand 2Die Beklagte ist der we

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 24. Juni 2014 - I-21 U 145/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten zu 1.) gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 27.06.2013, Az. 7 O 67/12 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 1.). Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vo

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 19. Okt. 2007 - 17 U 43/07

bei uns veröffentlicht am 19.10.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 12. Januar 2007 (Az. 12 O 153/06) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.560,35 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem B

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(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der...